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Verwaltungsgericht Augsburg, Beschluss vom 12.02.2016
- Au 7 S 16.200 -
Widerruf der Nutzungsüberlassung für geplanten Neujahrsempfang der AfD ungültig
Politisch und gesellschaftlich umstrittene Äußerungen von Frau Dr. Petry und Frau Storch verstoßen nicht gegen Benutzungsordnung
Das Verwaltungsgericht Augsburg hat im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes dem Eilantrag zweier Stadträte der "Alternative für Deutschland" (AfD) gegen die von der Stadt Augsburg widerrufene Nutzungsgenehmigung und der damit verbundenen Untersagungsverfügung stattgegeben.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte die Stadt Augsburg hat am 16. Dezember 2015 zwei AfD-Stadträten die Genehmigung für die Nutzung des "Oberen Fletzes" zur Durchführung eines Neujahrsempfangs erteilt. Dieser sollte am Abend des 12. Februars 2016 im Augsburger Rathaus stattfinden. AfD-Chefin Dr. Frauke Petry wurde als Rednerin angekündigt. Mit Bescheid vom 8. Februar 2016 hatte die Stadt Augsburg die Nutzungsüberlassung aufgrund der jüngsten Äußerungen der AfD-Vorstandsmitglieder Frau Dr. Petry und Frau Storch mit sofortiger Wirkung widerrufen.
Für Widerruf und Untersagungsverfügung erforderlichen Voraussetzungen liegen nicht vor
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Augsburg dürften nach summarischer Prüfung die für den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.02.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Augsburg/ra-online
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Dokument-Nr. 22224
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