Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 13.03.2019
- 9 L 297/19 -
Verbreitung extrem gewaltverherrlichender und gewaltpornographischer Videos rechtfertigt zweiwöchigen Unterrichtsausschluss
Enorme Schwere der Pflichtverletzung macht Unterrichtsausschluss verhältnismäßig
Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass einen zweiwöchiger Unterrichtsausschluss aufgrund der Verbreitung extrem gewaltverherrlichender und gewaltpornographischer Videos gerechtfertigt ist.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls ist
Verbreitung gewaltverherrlichender und gewaltpornographischer Videos stellt Pflichtverletzung dar
Der dagegen gerichtete Eilantrag blieb vor dem Verwaltungsgericht Aachen ohne Erfolg. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass Ordnungsmaßnahmen wie der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht der geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule dienen. Sie könnten angeordnet werden, wenn ein
VG erklärt Unterrichtsausschluss für verhältnismäßig
Der zweiwöchige
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.03.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online (pm)
- Handgreiflichkeiten zwischen Mitschülern mit dem Handy gefilmt – Zweiwöchiger Unterrichtsausschluss rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Freiburg, Beschluss vom 17.02.2010
[Aktenzeichen: 2 K 229/10]) - Unterrichtsausschluss wegen beleidigender "WhatsApp"-Äußerungen über die Schulleiterin im Klassenchat gerechtfertigt
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 01.12.2015
[Aktenzeichen: 12 K 5587/15]) - Bei Verbreitung von Gewalt- und Pornovideos mit dem Handy droht Unterrichtsausschluss
(Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 15.03.2006
[Aktenzeichen: 1 K 740/06])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 27178
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss27178
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.