wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 02.04.2013
6 L 123/13 -

Demonstration der Partei "Die Rechte" in Stolberg bleibt verboten

Angemeldete Demonstration der Partei "Die Rechte" ist tatsächlich verbotener "Kameradschaft Aachener Land - KAL" zuzurechnen

Das Verwaltungsgericht Aachen hat ein Versammlungsverbot bestätigt, mit welchem der Partei "Die Rechte" polizeilich ein Fackelmarsch und ein Trauermarsch durch die Stadt Stolberg untersagt worden war.

Im zugrunde liegenden Streitfall untersagte das Aachener Polizeipräsidium der Partei "Die Rechte", am 5. und 6. April 2013 in Stolberg einen Fackelmarsch und einen Trauermarsch durch die Stadt zu unternehmen. Die Polizei geht davon aus, dass die von der Partei "Die Rechte" angemeldete Demonstration tatsächlich der verbotenen "Kameradschaft Aachener Land - KAL" zuzurechnen sei. Diese habe in den letzten Jahren jeweils Anfang April in Stolberg entsprechende Versammlungen durchgeführt. Die Kameradschaft sei vom Innenministerium NRW im Juli 2012 verboten worden. Mit der Durchführung der zwei Demonstrationen würde gegen das Verbot verstoßen.

Kreisverbände der Partei "Die Rechte" aus Aachen und Heinsberg wurden zur Verschleierung der wahren Absichten der KAL vorgeschoben

Das Verwaltungsgericht Aachen ist der Argumentation der Polizei gefolgt. Ehemalige Mitglieder der KAL beabsichtigten, weiterhin am gleichen Ort, zur gleichen Zeit, auf gleicher Route mit gleichem Thema und mit den gleichen Personen die bis ins Jahr 2018 angekündigten Märsche fortsetzen zu wollen. Die Kreisverbände der Partei "Die Rechte" aus Aachen und Heinsberg seien zur Verschleierung der wahren Absichten vorgeschoben worden. Würden die Demonstrationen am 5. und 6. April 2013 stattfinden, würde das Verbot der KAL missachtet. Mildere Mittel wie Auflagen seien nicht ersichtlich, da die gesamte Veranstaltung vom Bezug zur KAL geprägt sei. Wenn die Partei "Die Rechte" ihr Demonstrationsrecht unter Berufung auf das grundgesetzlich geschützte Parteienprivileg wahrnehmen wolle, könne von ihr erwartet werden, das Verbot der KAL zu respektieren und das Demonstrationsanliegen so zu realisieren, dass kein Zusammenhang mit dem verbotenen Verein besteht. Keine Partei dürfe unter Berufung auf das Grundgesetz eine Veranstaltung durchführen, die objektiv betrachtet einer verbotenen Vereinigung zuzurechnen sei.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.04.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Parteienrecht | Versammlungsrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 15544 Dokument-Nr. 15544

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15544

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?