wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 30.10.2018
3 L 957/18 -

Verstoß gegen Gebot der Rücksichtnahme: Gesamtschule in Würselen darf vorerst nicht gebaut werden

Schall­schutz­nachweis lässt Schüler bis 14 Jahre als Lärmquelle außer Betracht

Das Verwaltungsgericht Aachen hat auf einen Nachbareilantrag hin entschieden, dass eine von der Stadt Würselen erteilte Baugenehmigung für die Errichtung einer Gesamtschule vorerst nicht vollziehbar ist.

Laut der Entscheidung des Verwaltungsgerichts dürfte die Baugenehmigung mit ihrem derzeitigen Genehmigungsinhalt zu Lasten der Nachbarn gegen das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme verstoßen. Der im Genehmigungsverfahren vorgelegte Schallschutznachweis sei lückenhaft. Dieser berücksichtige lediglich den von den Oberstufen-Schülern sowie den Schülern ab 14 Jahren ausgehenden Lärm. Damit blieben aber die Schüler bis 14 Jahre (330 von 860 Schülern) als Lärmquelle außer Betracht, ohne dass es hierfür einen sachlichen Grund gebe.

Auch von Kindern ausgehender Lärm muss erfasst und berechnet werden

Zwar privilegiere das auch in diesem Rahmen zu beachtende Immissionsschutzrecht Kinderlärm. Allerdings bedeute dies nicht, dass die Kinder als Lärmquelle von vorneherein außer Acht zu bleiben hätten. Vielmehr müsse auch der von Kindern ausgehende Lärm erfasst und berechnet werden. Erst in einem zweiten Schritt stelle sich dann die Frage, ob der Lärm - auch bei einer etwaigen Überschreitung der eigentlich zulässigen Grenzwerte - als sozialadäquat hingenommen werden müsse. Vor diesem Hintergrund bedürfe es vorliegend einer schallschutztechnischen Nachberechnung, die auch diese Lärmquelle einbeziehe.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.11.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Baurecht | Bauplanungsrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 26628 Dokument-Nr. 26628

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss26628

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (4)

 
 
PeterMOP schrieb am 06.11.2018

Hello. And Bye.

Jürgen Kastrau schrieb am 02.11.2018

Flüchtlingsheim oder ein MUF-Standort mit 1000 Gästen wäre sicherlich kein Problem.

Ihr Name schrieb am 01.11.2018

Würselen? Ist denen nicht mal ein prominenter Wendehals aus der Krabbelgruppe entflohen?

Jürgen Kastrau antwortete am 02.11.2018

Selbst seine Nachbarn haben nur noch Mitleid mit Martin Schulz . Ich übrigens nicht.

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?