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Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 05.12.2011
- 3 L 457/11 -
VG Aachen: Bei Haschisch-Konsum droht Führerscheinentzug
Bereits einmalige Autofahrt unter Cannabis-Einfluss macht Autofahrer ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen
Wer gelegentlich Cannabis (Hanf) konsumiert, kann zu Recht als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen werden und seine Fahrerlaubnis verlieren. Dies entschied das Verwaltungsgericht Aachen in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls war im Rahmen einer Verkehrskontrolle aufgefallen, weil er sein Fahrzeug unter Cannabis-Einfluss führte. Nachdem die Polizei den Vorfall der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gemeldet hatte, entzog diese dem Antragsteller die Fahrerlaubnis.
Gelegentlicher Cannabis-Konsum rechtfertigt Führerscheinentzug
Der
Über den einmaligen Gebrauch hinausgehender Cannabis-Konsum kann unproblematisch im Blut nachgewiesen werden
Letzteres sei bereits bei einer einmaligen Autofahrt unter Cannabis-Einfluss zu bejahen, ohne dass es zu drogenbedingten Ausfallerscheinungen am Steuer kommen müsse. Der über den einmaligen Gebrauch hinausgehende Cannabis-Konsum könne unproblematisch im Blut nachgewiesen werden, und zwar über die Abbaustoffe des THC (Tetrahydrocannabinol, Hauptwirkstoff des Cannabis).
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.12.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
- Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaligem Drogenkonsum zulässig
(Verwaltungsgericht Minden, Beschluss vom 12.05.2010
[Aktenzeichen: 2 L 103/10 und 2 L 215/10 (vom 27.05.2010)]) - Ohne Drogentest darf Fahrerlaubnis entzogen werden
(Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder), Beschluss vom 25.07.2008
[Aktenzeichen: 2 L 13/08]) - Auch ein Beifahrer unter Drogeneinfluss kann den Führerschein verlieren
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 23.12.2005
[Aktenzeichen: 10 K 3224/05])
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Dokument-Nr. 12754
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