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Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 01.07.2013
- 1 L 251/13 -
Lehrer darf wegen sexueller Belästigung einer Schülerin über soziale Netzwerke mit Unterrichtsverbot belegt werden
Verbales Austauschen sexueller Anzüglichkeiten schließt weitere Unterrichtstätigkeit des Lehrers aus
Ein Lehrer, der über soziale Netzwerke mit einer 16jährigen Schülerin privat kommuniziert und dabei explizit sein sexuelles Interesse an dem Mädchen zum Ausdruck bringt, darf mit einem Unterrichtsverbot belegt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Aachen.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der 40jährige
Lehrer hält Unterrichtsverbot für unverhältnismäßig
Der
Bereits verbale sexuelle Kontakte zur Schülerinnen für Unterrichtsverbot ausreichend
Das Verwaltungsgericht Aachen bestätigte die Rechtmäßigkeit des Unterrichtsverbots und betonte in seinem Beschluss, dass bereits die verbalen sexuellen Kontakte zu einer seiner Schülerinnen eine weitere Unterrichtstätigkeit des Lehrers nicht zuließen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.07.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
- Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs eines Schülers – Lehrer ist aus Schuldienst zu entfernen
(Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 25.10.2011
[Aktenzeichen: 3 K 844/11.TR]) - Lehrer wegen sexuellem Missbrauch von Schüler aus Dienst entfernt
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.02.2012
[Aktenzeichen: 3 A 11426/11.OVG])
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Dokument-Nr. 16193
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