wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „zweite Reihe“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht München, Urteil vom 26.03.2013
- 332 C 32357/12 -

Parken in zweiter Spur - Fahrzeugbesitzer trägt bei Unfall Mitschuld

Geschädigter hat nach Grundsätzen der Betriebsgefahr 25 Prozent des Schadens selbst zu tragen

Parkt ein PKW in zweiter Reihe, beeinflusst er den Verkehr, so dass der Eigentümer des Autos einen Teil seines Schadens nach den Grundsätzen der Betriebsgefahr selbst zu tragen hat, falls ein anderer PKW gegen das geparkte Auto fährt und es dadurch beschädigt. Dies entschied das Amtsgericht München.

Im zugrunde liegenden Streitfall kam es Ende August 2009 in der Arnulfstraße in München zu einem Unfall. Ein LKW parkte in zweiter Reihe. Er blockierte dadurch die rechte Fahrspur, Teile seines Aufbaus und der linke Außenspiegel ragten in die linke Fahrspur hinein.Beim Versuch, vorbeizufahren touchierte ein anderer LKW das parkende Fahrzeug, wodurch bei diesem ein Schaden von insgesamt 3.827 Euro entstand. Der Schädiger war auch bereit, 75 Prozent des Schadens zu ersetzen. Mehr allerdings nicht, schließlich, so meinte er, sei auch der andere LKW-Fahrer Mitschuld. Durch das Parken in zweiter Reihe sei die linke Fahrbahn, die wiederum... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 03.10.1978
- 4 StR 263/78 -

Halten in zweiter Reihe für länger als drei Minuten stellt verbotswidriges Parken dar

Halten zum Be- oder Entladen stellt ebenso Parken dar

Wer in zweiter Reihe länger als drei Minuten hält, parkt (§ 12 Abs. 2 StVO) und begeht damit eine Ordnungswidrigkeit. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Halten zweckbestimmt ist, etwa zum Be- oder Entladen. Denn auch ein solches Halten stellt ein Parken dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob ein LKW-Fahrer wegen verbotswidrigen Parkens in zweiter Reihe zu einer Geldbuße verurteilt werden kann, wenn dieser mit seinem Fahrzeug in zweiter Reihe steht, um eine Gaststätte mit Bier zu beliefern.Der Bundesgerichtshof hielt das Halten in zweiter Reihe für eine Dauer von mindestens drei Minuten... Lesen Sie mehr