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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zweitausbildung“ veröffentlicht wurden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 29.09.2022
- VI R 34/20 -

Kürzung des Werbungs­kosten­abzugs bei steuerfreien Leistungen aus einem Stipendium

Studienkosten für steuerfreies Stipendium sind nicht absetzbar

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass als Werbungskosten abziehbare Aufwendungen für ein Masterstudium um steuerfreie Leistungen zu kürzen sind, die der Steuerpflichtige aus einem Stipendium erhält.

Die Klägerin absolvierte im Rahmen einer steuerlich anzuerkennenden Zweitausbildung ein Masterstudium in den USA. Für dieses Studium erhielt sie ein Stipendium des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD). Der DAAD zahlte der Klägerin monatliche Stipendienraten zur Bestreitung des Lebensunterhalts in den USA, insbesondere für Wohnung und Verpflegung. Außerdem erstattete er anteilige Studiengebühren und Reisekosten. Die Klägerin machte die Studiengebühren, Reisekosten, Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung in den USA und Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten geltend, ohne die Stipendienleistungen in Abzug zu bringen. Damit... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 07.04.2022
- III R 22/21 -

Kein Kindergeld für Finanzbeamtin im gehobenen Dienst bei nebenberuflichem Studium der Rechts­wissenschaften

Erwerbstätigkeit überschreitet die 20-Wochenstunden-Grenze

Wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat, ist eine Kindergeldgewährung wegen eines Jurastudiums des Kindes nicht mehr möglich, wenn das Kind nach Abschluss der Ausbildung zur Diplom-Finanzwirtin ein längerfristiges Dienstverhältnis in der Finanzverwaltung aufnimmt, das deutlich über 20 Wochen­arbeits­stunden umfasst, und das Studium nur in den danach verbleibenden arbeitsfreien Zeiten durchführt.

Die Klägerin ist die Mutter einer 1999 geborenen Tochter, die im August 2020 ein duales Studi-um zur Diplom-Finanzwirtin erfolgreich abschloss. Anschließend nahm die Tochter eine Tätigkeit im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung auf, die zunächst 40 Wochenstunden und ab Dezember 2020 28 Wochenstunden umfasste. Im Oktober 2020 begann die Tochter ein Studium der Rechtswissenschaften. ... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.03.2019
- III R 17/18 und III R 42/18 (Urteil vom 20.02.2019) -

Kindergeld: Berufsbegleitende Weiterbildung ist nicht mehr Teil der Erstausbildung

BFH präzisiert Begriff "Erstausbildung"

Haben volljährige Kinder bereits einen ersten Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang erlangt, setzt der Kindergeldanspruch aufgrund eines weiteren Ausbildungsgangs voraus, dass dieser noch Teil einer einheitlichen Erstausbildung ist und die Ausbildung die hauptsächliche Tätigkeit des Kindes bildet. Wie der Bundesfinanzhof entschied, reicht es nicht aus, wenn lediglich eine berufsbegleitende Weiterbildung vorliegt, da dann bereits die Berufstätigkeit im Vordergrund steht und der weitere Ausbildungsgang nur neben dieser durchgeführt wird.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist die Mutter einer im März 1991 geborenen Tochter. Die Tochter befand sich bis Juli 2013 in einer Ausbildung zur Verwaltungsangestellten. Von November 2013 bis Juli 2016 absolvierte sie einen berufsbegleitenden Angestelltenlehrgang II zur Verwaltungsfachwirtin. Daneben stand sie in einem Vollzeitarbeitsverhältnis bei einer Stadtverwaltung.... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 11.04.2018
- III R 18/17 -

BFH: Kein Kindergeldanspruch für Zweitausbildung bei Aufnahme einer Vollzeittätigkeit nach Abschluss der Erstausbildung

Zeitliche Zäsur zwischen Erst- und Zweitausbildung

Ein Anspruch auf Kindergeld für eine Zweitausbildung besteht gemäß § 32 Abs. 4 Satz 2 des Ein­kommens­steuer­gesetzes (EStG) nicht, wenn das Kind nach dem Abschluss der Erstausbildung eine Vollzeittätigkeit aufnimmt und erst mehr als ein Jahr später die Zweitausbildung aufnimmt. In diesem Fall besteht eine zeitliche Zäsur zwischen den Ausbildungen. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem eine über 18-jährige, aber noch nicht 25-jährige, Frau ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten im Juni 2013 abgeschlossen hatte, nahm sie eine Vollzeittätigkeit in ihrem Ausbildungsbetrieb auf. Zwar wollte sie noch eine Ausbildung zur Staatlich Geprüften Betriebswirtin aufnehmen, meldete sich aber dazu erst im September 2013 an.... Lesen Sie mehr




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