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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zuschätzung“ veröffentlicht wurden

Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 23.02.2016
- 2 K 31/15 -

Zuschätzung im Rahmen der Außenprüfung

Änderung von Steuerbescheiden für die Vorjahre

Die zum Zeitpunkt einer Außenprüfung festgestellten Umsätze können auch den zurückliegenden Prüfungsjahren im Rahmen einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zugrunde gelegt werden, sofern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse zwischenzeitlich nicht wesentlich geändert haben. Dies hat das Finanzgericht Hamburg in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

Im vorliegenden Streitfall betrieb der Kläger einen Imbissbetrieb an einer U-Bahnstation in Hamburg. Nach einer Außenprüfung änderte das Finanzamt die Steuerbescheide für die Vorjahre. Aufgrund der Ermittlungsergebnisse für die Zeit während der Außenprüfung schätzte es erhebliche Mehrerlöse.Mit seiner Klage machte der Kläger - erfolglos - geltend, seine vermeintlich nicht erklärten Wareneinkäufe im Jahr der Außenprüfung dürften nicht zur Grundlage von Zuschätzungen für die Vorjahre gemacht werden. Die Situation habe sich infolge einer von ihm initiierten Preiskampagne gegenüber den Vorjahren wesentlich geändert. Er habe seine Döner... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Münster, Urteil vom 26.07.2012
- 4 K 2071/09 E,U -

Keine ordnungsgemäße Kassenführung: Zuschätzungen aufgrund eines Zeitreihenvergleichs zulässig

Zeitreihenvergleich stellt geeignete Schätzungsmethode für Speisegaststätte dar

Bei nicht ordnungsgemäßer Buchführung, sind Zuschätzungen auf Grundlage eines so genannten Zeitreihenvergleichs zulässig. Dies entschied das Finanzgericht Münster.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls betrieb eine Speisegaststätte und führte für seine Bareinnahmen eine elektronische Registrierkasse. Einen Teil seiner Bareinnahmen buchte er jedoch nicht über die Kasse. Zudem waren die Tagesendsummenbons nicht vollständig bzw. nicht datiert. Das Finanzamt sah die Buchführung nicht als ordnungsgemäß an und schätzte Umsätze und Gewinne auf Grundlage... Lesen Sie mehr




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