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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zusatzrente“ veröffentlicht wurden
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 24.10.2019
- L 8 KR 482/17 -
Zusatzrente der Pensionskasse Rundfunk auch bei freien Mitarbeitern beitragspflichtig
Rente der Pensionskasse Rundfunk ist als Rente der betrieblichen Altersversorgung bei der Beitragsbemessung heranzuziehen
Versorgungsbezüge gelten bei der Bemessung der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung als der Rente vergleichbare Einnahmen. Dies sind insbesondere auch Renten der betrieblichen Altersversorgung, zu denen auch die Zusatzrenten der Pensionskasse Rundfunk zählen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: 0Eine 67-jährige Frau aus Kassel war seit April 1995 freie Mitarbeiterin beim Hessischen Rundfunk und Mitglied der Pensionskasse Rundfunk - einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. In diese Pensionskasse zahlte die Versicherte ebenso wie die Rundfunkanstalt Beiträge in Höhe von 4 % ihrer beitragspflichtigen Honorare. Seit dem Bezug der Altersrente erhält die Versicherte auch eine Zusatzrente der Pensionskasse Rundfunk, welche die gesetzliche Krankenkasse der Beitragsbemessung zugrunde legte. Die Versicherte wandte sich dagegen mit der Begründung, dass die Pensionskasse keine Institution der betrieblichen Altersversorgung sei.... Lesen Sie mehr
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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.03.2009
- L 1 R 91/06 -
Aus für die fiktive Intelligenzrente
Landessozialgericht lehnt fiktive Einbeziehung von Versorgungszusagen für eine Altersvorsorge ab
Wer zu DDR-Zeiten keine Versorgungszusage für eine Alterversorgung der Intelligenz erhalten hatte, kann nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nachträglich fiktiv einbezogen werden. Dies führt zu einer erheblich höheren Rente, ohne dass dafür Rentenbeiträge gezahlt worden sind.
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat in einer Grundsatzentscheidung eine solche fiktive Einbeziehung abgelehnt. Der zuletzt als Ingenieur in einem Produktionsbetrieb tätige Kläger habe zwar alle Voraussetzungen für eine Versorgungszusage nach dem Recht der DDR erfüllt. Weil er jedoch nie eine Versorgungsurkunde erhalten hatte, sei das AAÜG (Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz)... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.09.2008
- IV ZR 134/07 -
BGH: Startgutschriftenregelung der neuen Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder ist wirksam
Die beklagte Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) hat die Aufgabe, den Angestellten und Arbeitern der an ihr beteiligten Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Durch Neufassung ihrer Satzung vom 22.11.2002 (BAnz. Nr. 1 vom 03.01.2003) hat die Beklagte ihr Zusatzversorgungssystem rückwirkend zum 31.12.2001 umgestellt. Der Systemwechsel ist Folge einer Einigung der Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes im Tarifvertrag Altersversorgung - ATV - vom 01.03.2002. Darin wurde rückwirkend zum 31.12.2001 das bisherige, auf dem Versorgungstarifvertrag (Versorgungs-TV) vom 04.11.1966 beruhende, endgehaltsbezogene Gesamtversorgungssystem aufgegeben und durch ein auf einem Punktemodell beruhendes Betriebsrentensystem ersetzt. Die neue Satzung der Beklagten (VBLS) enthält Übergangsregelungen für die bis zur Systemumstellung erworbenen Rentenanwartschaften. Diese werden wertmäßig festgestellt und als so genannte Startgutschriften auf die neuen Versorgungskonten der Versicherten übertragen. Dabei wird zwischen rentennahen und rentenfernen Versicherten differenziert.
Der Kläger, ein rentennaher Versicherter, wendet sich - wie weitere Versicherte in einer Vielzahl beim Bundesgerichtshof anhängiger Revisionen - gegen die Wirksamkeit der ihm erteilten Startgutschrift. Seiner Ansicht nach führten die Bestimmungen zur Berechnung der Höhe der Startgutschriften für die rentennahen Versicherten (§§ 78, 79 Abs. 2 ff. VBLS) - obwohl diese Berechnung weitgehend... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 07.12.2006
- 12 U 91/05 -
VBL-Zusatzversorgung: Startgutschriften für rentenahe Versicherte sind wirksam
In mehreren Einzelfällen hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die von der beklagten Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) erteilten Startgutschriften für rentennahe Pflichtversicherte bestätigt.
Die VBL ist die größte Zusatzversorgungseinrichtung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes. Sie hat zum Ablauf des 31.12.2001 ihr Versorgungssystem umgestellt von einer an der Beamtenversorgung orientierten Gesamtversorgung auf ein auf die Verzinsung von Beiträgen ausgerichtetes Punktemodell. Mit den Startgutschriften wurden die von den Versicherten im bisherigen System bis zum... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.06.2006
- 12 U 117/05 -
VBL: Startguthaben für rentenferne Versicherte bleiben unverbindlich
OLG Karlsruhe bestätigt erneut Rechtsprechung
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte mit Urteilen vom 22. September 2005 in einer Reihe von Berufungsverfahren, die so genannte rentenferne Pflichtversicherte betreffen, festgestellt, dass die von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) erteilte Startgutschrift den Wert der von der oder dem jeweiligen Versicherten bis zum 31.12.2001 erlangten Anwartschaft auf eine bei Eintritt des Versicherungsfalles zu leistende Betriebsrente nicht verbindlich festlege.
Diese Rechtsprechung hat der 12. Senat seither - unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles - mehrfach bestätigt. Gegen sämtliche Entscheidungen haben die Beklagte und großenteils auch die Kläger beim Bundesgerichtshof Revision eingelegt.Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nun an seiner Rechtsprechung in weiteren 28 Fällen festgehalten.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 24.11.2005
- 12 U 102/04 -
VBL-Zusatzversorgung: Startgutschriften der rentenfernen Versicherten unverbindlich
Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigt die Rechtsprechung zu den Startgutschriften der rentenfernen Versicherten.
Mit Urteilen vom 22. September 2005 hat der für das Versicherungsrecht zuständige 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe in einer Reihe von Berufungsverfahren, die so genannte rentenferne Pflichtversicherte betreffen, festgestellt, dass die von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) erteilte Startgutschrift den Wert der von der oder dem jeweiligen Versicherten... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 22.09.2005
- 12 U 99/04 -
VBL-Zusatzversorgung: Startgutschriften der rentenfernen Versicherten unverbindlich
Die beklagte Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zahlt Versicherten im öffentlichen Dienst eine Zusatzrente, mit der die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung aufgestockt wird. Mit Ablauf des 31.12.2001 hat die VBL ihr Zusatzversorgungssystem umgestellt von einer an der Beamtenversorgung orientierten Gesamtversorgung, die sich am Endgehalt der letzten drei Jahre orientiert, auf ein auf die Verzinsung von Beiträgen ausgerichtetes Punktemodell.
Der Systemwechsel beruht auf einer Einigung der Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes im Tarifvertrag Altersversorgung vom 03.01.2002 (ATV). Die Tarifregelungen hat die VBL durch eine Neufassung ihrer Satzung (VBLS) rückwirkend zum 01.01.2002 umgesetzt. Die neue Satzung enthält Übergangsregelungen für die im bisherigen Gesamtversorgungssystem von den Versicherten erlangten... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 22.03.2000
- 1 BvR 1136/96 -
Bundesverfassungsgericht zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten Zusatzrente
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Berechnung der Versorgungsrente von Arbeitnehmern, die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) versichert sind, nicht zur Entscheidung angenommen. Die Kammer weist jedoch in ihrem Beschluss darauf hin, dass folgende Satzungsregelungen aus verfassungsrechtlicher Sicht nur noch bis Ende des Jahres 2000 hingenommen werden können:
1. Soweit es um Vordienstzeiten (Beschäftigungen außerhalb des öffentlichen Dienstes) geht, werden diese nur zur Hälfte bei der Berechnung der gesamtversorgungsfähigen Dienstzeit angerechnet; in dieser Zeit erworbene Rentenansprüche werden jedoch voll auf die Zusatzrente angerechnet.2. Die von der VBL garantierte Mindestversorgungsrente wird nicht dynamisiert.... Lesen Sie mehr
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