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Dienstag, 21. März 2023

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zusammenschluss“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Euskirchen, Urteil vom 16.01.2020
- 33 C 63/19 -

Mieter darf sich mit anderen Mietern kritisch über Neben­kosten­abrechnung auseinandersetzen

Kein Recht zur fristlosen oder ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses durch Vermieter

Ein Wohnungsmieter darf sich kritisch mit anderen Mietern über eine Neben­kosten­abrechnung auseinandersetzen. Ein Recht zur fristlosen oder ordentlichen Kündigung besteht für den Vermieter in einem solchen Fall nicht. Dies hat das Amtsgericht Euskirchen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurden den Mietern einer Wohnung in Euskirchen im März 2019 von ihrem Vermieter fristlos und hilfsweise fristgerecht gekündigt. Hintergrund dessen war, dass sich die Mieter mittels eines Schreibens an ihre Mitmieter wandten, in dem sie sich kritisch über die Nebenkostenabrechnung 2017/2018 äußerten. Die Mieter errechneten in dem Schreiben, dass die jetzigen Reinigungskosten um mehr als 200 % höher waren als im Vergleichszeitraum der früheren Abrechnung. Die Berechnung schloss mit dem Satz: "Wir sollten unseren Vermieter darauf mal aufmerksam machen". Zudem wurde die Preissteigerung als "Wucher" bezeichnet. Der Vermieter... Lesen Sie mehr

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Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 02.12.2015
- 5 O 124/15 -

Erhöhung des Kaufpreises aufgrund Ausübung des Vorkaufrechts durch Mieter führt zur Unwirksamkeit der Kaufpreiserhöhung

Zusammenwirken von Vermieter und Käufer der Wohnung

Vereinbaren der Vermieter und die Käufer einer Wohnung die Erhöhung des Kaufpreises, weil die Mieterin der Wohnung ihr Vorkaufsrecht ausübt, so ist der Kaufvertrag hinsichtlich des erhöhten Kaufpreises unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Herbst 2010 informierte der Vermieter seine Wohnungsmieterin darüber, dass er den Verkauf der Wohnung beabsichtigte. Nachdem er mit Hilfe einer Immobilienmaklerin Kaufinteressenten gefunden hatte, schloss er mit diesen im Juni 2012 einen Kaufvertrag. Als Kaufpreis wurde eine Summe in Höhe von 225.000 EUR vereinbart. Die Mieterin der Wohnung... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.01.2016
- 1 BvL 6/13 -

Verbot der Partnerschafts­gesellschaft von Rechtsanwälten mit Ärzten und Apothekern ist verfassungswidrig

Mit Sozietätsverbot verbundener Eingriff in Berufsfreiheit ist unverhältnismäßig

Das Bundes­verfassungs­gericht hat entschieden, dass § 59 a Abs. 1 Satz 1 der Bundes­rechtsanwalts­ordnung insoweit verfassungswidrig und nichtig ist, als er Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten verbietet, sich mit Ärztinnen und Ärzten sowie mit Apothekerinnen und Apothekern zur gemeinschaftlichen Berufsausübung in einer Partnerschafts­gesellschaft zu verbinden. Der mit dem Sozietätsverbot verbundene Eingriff in die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) ist unverhältnismäßig. Denn der Gesetzgeber hat den Zusammenschluss von Rechtsanwälten mit anderen Berufsgruppen - insbesondere mit Patentanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern - in einer Partnerschafts­gesellschaft zugelassen. Im Vergleich hierzu birgt eine interprofessionelle Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit Ärzten und Apothekern keine so wesentlichen zusätzlichen Risiken für die Einhaltung der anwaltlichen Berufspflichten, dass dies eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigte.

Die beiden Antragsteller des Ausgangsverfahrens sind ein Rechtsanwalt sowie eine Ärztin und Apothekerin. Sie gründeten eine Partnerschaftsgesellschaft und meldeten diese zur Eintragung in das Partnerschaftsregister an. Amtsgericht und Oberlandesgericht wiesen die Anmeldung zurück. Der Eintragung stehe die abschließende Regelung des § 59 a Abs. 1 Satz 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)... Lesen Sie mehr




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