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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zufallsfund“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 14.12.2015
- 2 Ss (OWi) 394/15, 2 Ss OWi 294/15 -
Verwertung von Ergebnissen aus einer Telefonüberwachung im Ordnungswidrigkeitenverfahren unzulässig
Verbot der Telefonüberwachung für das Ordnungswidrigkeitenverfahren
Ergebnisse, die sich aus einer Telefonüberwachung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ergeben, sind im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens nicht verwertbar. Dies ergibt sich aus § 46 Abs. 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), wonach eine Telefonüberwachung im Ordnungswidrigkeitenverfahren unzulässig ist. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund des Verdachts der Bestechlichkeit wurde die Telekommunikation eines Polizeibeamten überwacht. Da sich der Verdacht jedoch nicht ausreichend bestätigte, stellte die Staatsanwaltschaft Osnabrück das Strafverfahren ein. Aus der Telefonüberwachung ergaben sich jedoch Hinweise, dass der Polizeibeamte gegen das niedersächsische Datenschutzgesetz verstoßen und somit eine Ordnungswidrigkeit begangen hatte. Nachfolgende Ermittlungen bestätigten den Vorwurf. Gegen den Polizeibeamten wurden daher Geldbußen in Höhe von 800 und 700 EUR festgesetzt. Da dieser damit nicht einverstanden war, erhob er Klage gegen den Bußgeldbescheid.... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.12.2015
- 7 Sa 1078/14 -
Videoüberwachung ergibt Zufallsfund: Fristlose Kündigung einer Kassiererin wegen fingierter Pfandrücknahme
Auswertung der Videoaufzeichnung ohne Beisein des Betriebsrats führt nicht zwingend zu Beweisverwertungsverbot
Ergibt eine Videoüberwachung zufällig, dass eine Kassiererin eine Pfandrücknahme mehrerer Pfandflaschen fingiert hat, so kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Wird die Videoaufzeichnung ausgewertet, ohne dass der Betriebsrat anwesend ist und somit gegen eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat verstoßen wird, so führt dies dann nicht zu einem Beweisverwertungsverbot, wenn der Betriebsrat der Verwertung der Aufnahme und die darauf gestützte Kündigung zustimmt und die Beweisverwertung nach den allgemeinen Grundsätzen gerechtfertigt ist. Dies hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit Einverständnis des Betriebsrats führte eine Supermarktbetreiberin im Dezember 2013 eine verdeckte Videoüberwachung durch. Hintergrund dessen waren erhebliche Inventurverluste, die auf einen Diebstahl durch Mitarbeiter hindeuteten. Der Betriebsrat stimmte der Maßnahme nur unter der Bedingung zu, dass die Auswertung der Aufnahmen im Beisein... Lesen Sie mehr
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