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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zeugniserteilung“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Potsdam, Gerichtsbescheid vom 16.11.2021
- 5 K 2824/20 -
Bei fehlendem Vorkaufsrecht muss Gemeinde darüber unverzüglich Zeugnis ausstellen
Vorlage des Kaufvertrags oder Mitteilung dessen Inhalts nicht erforderlich
Besteht kein Vorkaufsrecht, muss die Gemeinde gemäß § 28 Abs. 1 Satz 3 BauGB unverzüglich darüber ein Zeugnis ausstellen. Die Gemeinde kann die Ausstellung nicht von der Vorlage des Kaufvertrags oder der Mitteilung dessen Inhalts abhängig machen. Dies hat das Verwaltungsgericht Potsdam entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte der Käufer eines Grundstücks im Jahr 2020 vor dem Verwaltungsgericht Potsdam gegen die Gemeinde auf Erteilung eines Zeugnisses über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts. Ein Vorkaufsrecht bestand zwar tatsächlich nicht, jedoch verweigerte die Gemeinde die Ausstellung, weil der Käufer bisher nicht den Kaufvertrag vorgelegt hatte.Das Verwaltungsgericht Potsdam entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe nach § 28 Abs. 1 Satz 3 BauGB ein Anspruch auf Ausstellung des Zeugnisses über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts zu. Die Beklagte habe die Ausstellung nicht davon abhängig machen dürfen,... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgerichtshof Kassel, Urteil vom 13.08.2013
- 7 A 2057/12 -
Realschulabschluss im verkürzten Bildungsgang G 8 erst nach erfolgreicher Jahrgangsstufe 10
Für Gleichstellung mit einem Realschulabschluss ist ein Jahr in der gymnasialen Oberstufe notwendig
Schülerinnen und Schüler im verkürzten gymnasialen Bildungsgang (G 8) können eine Gleichstellung mit dem Realschulabschluss erst nach einem Jahr in der gymnasialen Oberstufe, d. h. nach dem erfolgreichen Absolvieren der Jahrgangsstufe 10, erreichen. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Schüler geklagt, der im Schuljahr 2009/2010 die Jahrgangsstufe 9 eines Gymnasiums im verkürzten gymnasialen Bildungsgang (G 8) besucht hatte. Mit Schreiben seines Anwalts vom Mai 2010 beantragte er, ihm zum Ende des Schuljahres 2009 /2010 ein Zeugnis über den Erwerb der Mittleren Reife, konkret mit dem Vermerk auszustellen: „Dieses Zeugnis ist... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.09.1999
- 9 AZR 893/98 -
BAG: Bei mehrfach gefaltetem Arbeitszeugnis kein Anspruch auf ein neues
Zeugnis muss nicht in Versandtasche DIN-A4 mit gesteiftem Rücken versandt werden
Der Arbeitgeber erfüllt den Anspruch des Arbeitnehmers auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses auch mit einem Zeugnis, das er zweimal faltet, um den Zeugnisbogen in einen Geschäftsumschlag üblicher Größe unterzubringen, wenn das Originalzeugnis kopierfähig ist und die Knicke im Zeugnisbogen sich nicht auf den Kopien abzeichnen, z.B. durch Schwärzungen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Die Klägerin war verurteilt worden, ein dem Beklagten bereits erteiltes Arbeitszeugnis zu berichtigen. Sie übermittelte ihm das korrigierte Zeugnis zweimal gefaltet in einem Briefumschlag. Der Beklagte war damit nicht einverstanden. Er hat gemeint, die Klägerin hätte ihm das Zeugnis ungefaltet zuleiten müssen. Sein Anspruch auf Zeugniserteilung sei nicht erfüllt. Er hat deshalb die... Lesen Sie mehr
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