Werbung
Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Zeitarbeitsfirma“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »
die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zeitarbeitsfirma“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 01.06.2022
- 1 BvR 2888/20, 1 BvR 1156/21, 1 BvR 1155/21, 1 BvR 1154/21, 1 BvR 1153/21 und 1 BvR 1152/21 -
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Fremdpersonalverbot in der Fleischindustrie
Gesetzliche Fremdpersonalverbot in Fleischindustrie bleibt vorerst bestehen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden eines Unternehmens der Wurstherstellung und mehrerer Zeitarbeitsunternehmen nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen das Verbot, in der Fleischwirtschaft Personal als Werkvertragsbeschäftigte oder in Leiharbeit einzusetzen. Die Beschwerdeführenden sehen sich in ihrem Grundrecht der Berufsfreiheit verletzt; das Unternehmen der Wurstherstellung rügt zudem eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung mit anderen Branchen. Die Begründung der Verfassungsbeschwerden genügt den gesetzlichen Anforderungen jedoch nicht; sie sind daher unzulässig.
Mit der Vorschrift des § 6 a Abs. 2 des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) verbietet der Gesetzgeber Betrieben der Fleischwirtschaft seit dem 1. Januar 2021, die Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung durch Selbstständige erledigen zu lassen, also mit Hilfe der bisher in weitem Umfang eingesetzten Werkvertragsunternehmen. Die Arbeiten dürfen aufgrund des „Fremdpersonalverbots“ nur noch durch eigenes Personal ausgeführt werden. Seit dem 1. April 2021 wird mit § 6 a Abs. 3 GSA Fleisch zudem die Leiharbeit in diesen Bereichen der Fleischwirtschaft eingeschränkt und ab dem 1. April 2024 gänzlich... Lesen Sie mehr
Werbung
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.10.2019
- 4 AZR 66/18 -
Keine Abweichung vom "Equal-Pay-Grundsatz" durch Bezugnahme auf nur Teile des Tarifvertrags
Abweichung vom Gebot der Gleichbehandlung setzt vollständige Anwendung eines einschlägigen Tarifwerks voraus
Arbeitgeber, die als Verleiher Leiharbeitnehmer an einen Dritten überlassen, können vom Grundsatz der Gleichstellung ("Equal-Pay") kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung nach § 9 Nr. 2 Halbs. 3 AÜG aF nur dann abweichen, wenn für den Entleihzeitraum das einschlägige Tarifwerk für die Arbeitnehmerüberlassung aufgrund dieser Bezugnahme vollständig und nicht nur teilweise anwendbar ist. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls war bei der Beklagten, die ein Zeitarbeitsunternehmen betreibt, als Kraftfahrer eingestellt. Der Arbeitsvertrag enthielt eine dynamische Bezugnahmeklausel auf die zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) geschlossenen Tarifverträge für die Zeitarbeit. Daneben fanden sich im Arbeitsvertrag... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.06.2013
- 10 Sa 1747/12 -
Kein Rechtsmissbrauch durch tariflich erleichterte Befristung bei Leiharbeit
Verweis auf "konjunkturelle Schwankungen" für sachgrundlose Befristung jedoch nicht ausreichend
Einer konzerneigenen Zeitarbeitsfirma, die ihre Mitarbeiter ausschließlich an andere konzerneigene Unternehmen verleiht, ist es gestattet, Arbeitsverträge mehrfach sachgrundlos zu befristen. Zwar kann diese sachgrundlose Befristung nicht schrankenlos zugelassen werden, so dass ein Verweis auf "konjunkturelle Schwankungen" für eine Befristung nicht ausreichend ist. Enthält ein Haustarifvertrag jedoch beispielsweise eine vereinbarte gestaffelte Übernahmeverpflichtung, sind die Schranken der tariflich zulässig zu regelnden Befristungsmöglichkeiten damit nicht überschritten.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, Mitglied der IG Metall, war Beschäftigter bei einer konzerneigenen Zeitarbeitsfirma (Verleiher, Beklagte zu 2), die ihn ausschließlich an andere konzerneigene Unternehmen verlieh. Er war zuletzt bei der Beklagten zu 1), der Entleiherin als Kranfahrer eingesetzt. Sein Arbeitsverhältnis war seit dem 1. Januar 2005 insgesamt neunmal ohne Sachgrund... Lesen Sie mehr
Werbung
Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.04.2012
- L 1 KR 95/12 B ER -
Leiharbeitgeber muss wegen nichtiger Tarifverträge höhere Sozialbeiträge abführen
Hessisches LSG lehnt aufschiebende Wirkung des Widerspruchs im Eilverfahren ab
Da das Bundesarbeitsgericht Ende 2010 die mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) geschlossenen Tarifverträgen für nichtig erklärt hat, hätten Zeitarbeitsfirmen die Leiharbeiter wie Festangestellte entlohnen und entsprechend höhere Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Rentenversicherung von einem Zeitarbeitsunternehmen aus Südhessen im November 2011 Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von knapp 12.000 Euro nachgefordert. Hiergegen hat das Unternehmen Widerspruch erhoben und im gerichtlichen Eilverfahren beantragt, dessen aufschiebende Wirkung anzuordnen.Das Hessische Landessozialgericht hat den... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 23.01.2012
- S 25 R 2507/11 ER -
Beitragsnachforderung von Zeitarbeitsfirmen wegen Tarifunfähigkeit christlicher Gewerkschaft rechtmäßig
Beiträge sind nach geschuldeten Entgelten zu berechnen
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund ist berechtigt, von Zeitarbeitsfirmen nachträglich Sozialversicherungsbeiträge zu erheben, soweit diese ihre Leiharbeitnehmer bislang auf der Grundlage von Tarifverträgen mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) schlechter bezahlt haben als Stammarbeitnehmer der entleihenden Unternehmen. Dabei muss jedoch ein bestandskräftiger Bescheid über eine vorangegangene Betriebsprüfung für den gleichen Zeitraum zurückgenommen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund hervor.
Im zugrunde liegenden Fall war eine Personalagentur aus Bochum von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 64.000 Euro herangezogen worden, weil die Firma ihren Mitarbeitern, die an andere Unternehmen überlassen worden waren, gegenüber entsprechenden Stammmitarbeitern in den entleihenden Unternehmen geringere Löhne zahlte.... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.12.2011
- 11 Sa 852/11 -
„Equal-Pay“: Mehrgliedrige Tarifverträge der CGB-Gewerkschaften und deren Ausschlussfristen in der Zeitarbeit
Forderungen von Leiharbeitern auf Differenzvergütung vor Dezember 2010 durch Ausschlussfristen verfallen
Das Landesarbeitsgericht musste darüber entscheiden, ob ein Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma Anspruch auf Differenzvergütungen in den Jahren zwischen 2007 bis 2011 hat.
Im vorliegenden Fall ist der Kläger bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt und als Ableser im Kundenaußendienst eines großen Energieunternehmens eingesetzt. Die dem Arbeitsverhältnis zugrunde liegenden tariflichen Regelungen waren zunächst mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalservicagenturen (CGZP) abgeschlossen worden, der das Bundesarbeitsgericht... Lesen Sie mehr
Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Zeitarbeitsfirma“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »