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Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.12.2020
- VIII ZR 118/19 -
BGH: Recht zur Belegeinsicht einer Betriebskostenabrechnung umfasst zugrundeliegende Zahlungsbelege
Verweigerung der Belegeinsicht rechtfertigt Verweigerung der Nachzahlung
Das Recht des Mieters auf Einsicht in die Belege einer Betriebskostenabrechnung umfasst auch die zugrundeliegenden Zahlungsbelege. Solange die Belegeinsicht verweigert wird, kann der Mieter die Nachzahlung verweigern. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall weigerte sich der Mieter einer Wohnung in Berlin eine Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2013 zu zahlen. Hintergrund dessen war, dass dem Mieter zwar die Einsicht in die der Abrechnung zugrundeliegenden Rechnungsbelege gewährt wurde, nicht jedoch die ebenfalls vom Mieter verlangte Einsichtnahme in die entsprechenden Zahlungsbelege. Die Vermieterin erhob schließlich Klage auf Zahlung.Während das Amtsgericht Berlin-Neukölln der Klage stattgab, wies sie das Landgericht ab. Nach Ansicht des Landgerichts bestehe kein Anspruch auf die Nachforderung, da dem Mieter die begehrte... Lesen Sie mehr
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