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Mittwoch, 13. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zahlungsaufforderung“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 11.07.2024
- 4 K 1957/23 -

Heranziehung von Vermietern für Abfallgebühren rechtmäßig

Wohnungseigentümer haftet für Abfall­entsorgungs­gebühren

Die Praxis der Stadt Freiburg, nach vergeblicher Zahlungs­aufforderung gegenüber einem Mieter dessen Vermieter zur Zahlung der Abfallgebühren heranzuziehen, ist rechtlich nicht zu beanstanden. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden.

Im Jahr 2022 forderte die Stadt Freiburg den Eigentümer einer vermieteten Wohnung zur Zahlung von Abfallgebühren für das Jahr 2018 auf, nachdem sie die Gebühren im Jahr 2018 zunächst gegenüber dem Mieter festgesetzt und diesen zweimal erfolglos gemahnt hatte.Die hiergegen von dem Vermieter erhobene Klage hat das VG abgewiesen. Zur Begründung führt das Gericht aus, die Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Freiburg sehe vor, dass neben dem Mieter als tatsächlichem Wohnungsnutzer auch der Vermieter als Wohnungseigentümer die Abfallgebühren schulde. Beide Personen hafteten als Gesamtschuldner, sodass jeder in Anspruch genommen werden... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 07.07.2024
- I-4 U 252/22 -

Zahlungs­aufforderung per SMS nicht generell unzulässig

Mahnung per SMS ist bei berechtigten Forderungen grundsätzlich zulässig

Das Oberlandesgericht Hamm hat dem Inkassounternehmen Riverty untersagt, Verbraucher:innen per SMS zur Zahlung unberechtigter Forderungen aufzufordern. Damit gaben die Richter einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbunds (vzbv) statt. Den weitergehenden Antrag des vzbv, dem Unternehmen die Versendung von SMS zur Eintreibung von Forderungen generell zu untersagen, lehnte das Gericht jedoch ab.

Das Inkassounternehmen hatte einer Verbraucherin zunächst zwei Mahnungen über einen rückständigen Betrag von 38,13 Euro wegen einer angeblichen Bestellung bei Amazon geschickt. Kurz vor Ende der gesetzten Zahlungsfrist fasste das Unternehmen per SMS nach: „Ihre Zahlungsfrist läuft ab! Zahlen Sie am besten noch heute. Hier Ihr Link zur Online-Zahlung:…“, hieß es darin. Tatsächlich schuldete... Lesen Sie mehr