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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wunderkerzen“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.05.2006
- 3 U 104/05 -
Angezündete Wunderkerze setzte den heimischen Weihnachtsbaum explosionsartig in Brand - Wohnhaus brennt ab
Kein grob fahrlässiges Verhalten
Wer in der Nähe eines Weihnachtsbaumes mit einer angezündeten Wunderkerze wedelt, handelt nicht grob fahrlässig. Dass eine angezündete Wunderkerze imstande ist, einen Weihnachtsbaum explosionsartig in Brand zu setzen, gehört nicht zum Allgemeinwissen. Das hat das Oberlandesgerichts Frankfurt am Main entschieden.
Im Fall brannte am zweiten Weihnachtstag (26.12.2002) ein Wohnhaus ab, weil der Weihnachtsbaum durch eine Wunderkerze entzündet wurde, die ein 5-jähriger Junge in dessen Nähe gehalten hatte. Ein Elterteil hatte die Kerze angezündet, die der Sohn hielt und umherschwenkte. Dabei ist er an den Baum geraten, der sofort Feuer fing.Die Versicherung warf den Eltern vor, grob fahrlässig gehandelt zu haben. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main konnte in dem Verhalten der Eltern aber keine grobe Fahrlässigkeit erblicken.Eine grob fahrlässige Schadensverursachung liege vor, wenn die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem... Lesen Sie mehr
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Landgericht Offenburg, Urteil vom 17.10.2002
- 2 O 197/02 -
Wunderkerzen setzen Weihnachtskrippe und Tannenbaum in Brand
Funkensprung von Wunderkerzen ist bekannt - Zimmerbrand grob fahrlässig herbeigeführt
Wer eine Weihnachtskrippe unter einem Tannenbaum stehen lässt und an den Zweigen des Baumes Wunderkerzen entzündet, handelt grob fahrlässig. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Offenburg hervor.
Im Fall geriet ein Weihnachtsbaum in Brand, der später zu einem Wohnungsbrand führte. Der Weihnachtsbaum befand sich in einem Metallständer auf einem Tisch in der Nähe der Terrassentür. Unter dem Baum war auf dem Tisch die Weihnachtskrippe aufgestellt, die mit Moos belegt war. Am Baum waren Wunderkerzen befestigt.Als am Dreikönigstag 2002 die (spätere) Klägerin Besuch... Lesen Sie mehr
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