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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wohngeräusche“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Hamburg-Blankenese, Urteil vom 06.06.2012
- 531 C 49/11 -

Sanierung eines Altbaus führt zu gesteigerten Anforderungen an den Trittschallschutz

Vermieter kann sich nicht auf unverhältnismäßig hohe Mängelbeseitigungskosten berufen

Lässt der Vermieter ein 50 Jahre altes Haus grundlegend sanieren und vermietet er die Wohnungen mit dem Zusatz "Baujahr 2000", so schuldet er den Trittschallschutz des Jahres 2000. In diesem Fall kann sich der Vermieter bei der Mängelbeseitigung nicht auf unverhältnismäßig hohe Kosten berufen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese hervor.

In dem zu Grunde liegenden Fall wurde ein Anfang der 50iger Jahre errichtetes Haus im Jahr 2000 grundlegend saniert. Die Wohnungen wurden mit der Maßgabe vermietet, dass sie im Jahr 2000 errichtet wurden sowie mit dem Zusatz "Baujahr 2000". Nachfolgend beschwerte sich jedoch eine Mieterin über Wohngeräusche aus der darüber liegenden Wohnung und verlangte von der Vermieterin eine den Anforderungen des Jahres 2000 genügende Lärm- und Trittschalldämmung. Ein schalltechnisches Gutachten ergab, dass durch die Wohngeräusche ein Geräuschpegel von 59 bis 62 dB vorlag. Die Vermieterin weigerte sich jedoch einen normalen Trittschallschutz herzustellen, da... Lesen Sie mehr




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