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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wohnflächenverordnung“ veröffentlicht wurden
Landgericht Bautzen, Urteil vom 13.02.2009
- 1 S 91/07 -
Angabe zu Wohnungsgröße in Nebenkostenregelung ist verbindlich
Mieter hat Recht auf Rückzahlung der zuviel gezahlten Nebenkosten
Ist eine gemietete Wohnung tatsächlich um mehr als 10 Prozent kleiner als vereinbart, kann der Mieter zu viel gezahlte Nebenkosten zurück verlangen. Ausschlaggebend dabei ist, welche Mietfläche tatsächlich vereinbart ist. Dabei reicht es aus, wenn der Mietvertrag die Wohnflächengröße nicht bei der Beschreibung des Mietobjekts, sondern in der Umlagevereinbarung ausweist. Dies hat das Landgericht Bautzen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall inserierte ein Vermieter eine Wohnung mit folgendem Text: „Vermiete im Stadtzentrum […] Maisonette-Whg., DG, 50 m2 Wfl., […]“. Nach Besichtigung mietete der Kläger die Wohnung, ohne dass im Mietvertrag bei der Beschreibung des Mietgegenstands eine bestimmte Fläche ausgewiesen war. Bei den Nebenkostenregelungen war jedoch Folgendes festgehalten: „Die vom Mieter zu tragenden Nebenkosten werden mit 50,60 qm Wohnfläche berechnet“. Später musste der Mieter aber feststellen, dass die Wohnung tatsächlich nur 36,97 qm groß war. Er machte die in der Vergangenheit zuviel gezahlte Miete gerichtlich geltend.Nachdem... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.09.2009
- VIII ZR 275/08 -
BGH zur Wohnflächenberechnung bei öffentlich-rechtlicher Nutzungsbeschränkung
Nutzbarkeit der Räume ist nicht eingeschränkt
Die Grundfläche von Mieträumen, die öffentlich-rechtlichen Nutzungsbeschränkungen unterliegen, ist dennoch in die Wohnfläche einzurechnen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Die Kläger waren von Januar 1989 bis Dezember 2007 Mieter eines Einfamilienhauses der Beklagten in München. Nach § 1 des Mietvertrages beträgt die Wohnfläche 129,4 m². Im Dachgeschoss befinden sich Räume, die von den Klägern bis etwa 2005 als Wohnraum genutzt wurden. Die Kläger machen geltend, dass diese Räume wegen Verstoßes gegen öffentlich-rechtliche Bauvorschriften nicht zum Wohnen... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.04.2009
- VIII ZR 86/08 -
BGH zur Wohnflächenberechnung unter anteiliger Einbeziehung von Dachterrassenflächen
Berechnung für Wohnfläche ist grundsätzlich anhand der für preisgebundenen Wohnraum geltenden Bestimmungen zu ermitteln
Terrassen, Loggien und Dachterrassen sind bei der Berechnung der Wohnfläche einer Wohnung "in der Regel" mit einem Viertel zu bewerten. Sie können aber auch bis zur Hälfte ihrer Fläche angerechnet werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Anrechnung von z.B. Dachterrassenflächen auf die Gesamtwohnfläche der Mietwohnung sei allerdings dann auf ein Viertel begrenzt, wenn die Anrechnung zu einem Viertel der ortsüblichen Verkehrssitte entspreche, führten die Richter aus.
Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Frage zu entscheiden, mit welchem Anteil Dachterrassen bei der Berechnung der Wohnfläche einer Mietwohnung zu berücksichtigen sind.Die Beklagte ist Mieterin einer Maisonettewohnung des Klägers in Köln. Die Miete ist mit 1.000 € monatlich zzgl. einer Betriebskostenpauschale... Lesen Sie mehr