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Montag, 2. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wohnflächenverordnung“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.09.2023
- 9 U 36/21 -

Unberechtigte Nutzung von Kellerflächen durch Voreigentümer kann für die Bemessung der Nutzungs­entschädigung des neuen Eigentümers relevant sein

Regelungen der Wohnflächen­verordnung bei Berechnung von Nutzungsersatz nicht maßgeblich

Wird in einem Mehrfamilienhaus eine Wohnung von dem zur Räumung verpflichteten Voreigentümer genutzt, sind mitgenutzte Kellerflächen werterhöhend bei der Bestimmung des an den neuen Eigentümer zu zahlenden Nutzungsersatzes zu berücksichtigen. Die Regelungen der Wohnflächen­verordnung, die Kellerräume von der Wohnflächen­berechnung ausnehmen, sind im Verhältnis des neuen Eigentümers gegenüber dem unberechtigten nutzenden Voreigentümer nicht maßgeblich. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) wies mit Entscheidung die Berufung des beklagten Voreigentümers zurück.

Der Beklagte war mit seinen zwei Geschwistern Eigentümer eines in Frankfurt am Main belegenen und mit einem Dreifamilienhaus bebauten Grundstücks. Er und seine Ehefrau nutzten dort gemeinsam die Dachgeschosswohnung sowie Teile des Kellers und der Garage allein. Die Kläger ersteigerten das Haus 2015 im Rahmen einer Teilungsversteigerung. Der Beklagte kam der Räumungsaufforderung zum 1.1.2016 unter Verweis auf einen ihn zur weiteren Nutzung berechtigenden Mietvertrag nicht nach. Nachdem das Amtsgericht diesen Mietvertrag als Scheingeschäft für unwirksam erklärt hatte, räumte er das Hausgrundstück im Januar 2017. Die Kläger begehren nun u.a. Nutzungsentschädigung... Lesen Sie mehr

Landgericht Bautzen, Urteil vom 13.02.2009
- 1 S 91/07 -

Angabe zu Wohnungsgröße in Nebenkostenregelung ist verbindlich

Mieter hat Recht auf Rückzahlung der zuviel gezahlten Nebenkosten

Ist eine gemietete Wohnung tatsächlich um mehr als 10 Prozent kleiner als vereinbart, kann der Mieter zu viel gezahlte Nebenkosten zurück verlangen. Ausschlaggebend dabei ist, welche Mietfläche tatsächlich vereinbart ist. Dabei reicht es aus, wenn der Mietvertrag die Wohnflächengröße nicht bei der Beschreibung des Mietobjekts, sondern in der Umlagevereinbarung ausweist. Dies hat das Landgericht Bautzen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall inserierte ein Vermieter eine Wohnung mit folgendem Text: „Vermiete im Stadtzentrum […] Maisonette-Whg., DG, 50 m2 Wfl., […]“. Nach Besichtigung mietete der Kläger die Wohnung, ohne dass im Mietvertrag bei der Beschreibung des Mietgegenstands eine bestimmte Fläche ausgewiesen war. Bei den Nebenkostenregelungen war jedoch Folgendes festgehalten: „Die vom... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.09.2009
- VIII ZR 275/08  -

BGH zur Wohnflächenberechnung bei öffentlich-rechtlicher Nutzungsbeschränkung

Nutzbarkeit der Räume ist nicht eingeschränkt

Die Grundfläche von Mieträumen, die öffentlich-rechtlichen Nutzungsbeschränkungen unterliegen, ist dennoch in die Wohnfläche einzurechnen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Die Kläger waren von Januar 1989 bis Dezember 2007 Mieter eines Einfamilienhauses der Beklagten in München. Nach § 1 des Mietvertrages beträgt die Wohnfläche 129,4 m². Im Dachgeschoss befinden sich Räume, die von den Klägern bis etwa 2005 als Wohnraum genutzt wurden. Die Kläger machen geltend, dass diese Räume wegen Verstoßes gegen öffentlich-rechtliche Bauvorschriften nicht zum Wohnen... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.04.2009
- VIII ZR 86/08 -

BGH zur Wohnflächen­berechnung unter anteiliger Einbeziehung von Dachterrassen­flächen

Berechnung für Wohnfläche ist grundsätzlich anhand der für preisgebundenen Wohnraum geltenden Bestimmungen zu ermitteln

Terrassen, Loggien und Dachterrassen sind bei der Berechnung der Wohnfläche einer Wohnung "in der Regel" mit einem Viertel zu bewerten. Sie können aber auch bis zur Hälfte ihrer Fläche angerechnet werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Anrechnung von z.B. Dachterrassen­flächen auf die Gesamtwohnfläche der Mietwohnung sei allerdings dann auf ein Viertel begrenzt, wenn die Anrechnung zu einem Viertel der ortsüblichen Verkehrssitte entspreche, führten die Richter aus.

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Frage zu entscheiden, mit welchem Anteil Dachterrassen bei der Berechnung der Wohnfläche einer Mietwohnung zu berücksichtigen sind.Die Beklagte ist Mieterin einer Maisonettewohnung des Klägers in Köln. Die Miete ist mit 1.000 € monatlich zzgl. einer Betriebskostenpauschale... Lesen Sie mehr



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