Werbung
die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wohnflächenabweichung“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.09.2023
- VIII ZR 117/22 -
BGH: Türnische im Sinne der Wohnflächenverordnung ist jede einen Durchgang ermöglichende Öffnung in einer die Grundfläche begrenzenden Wand
Einbau einer Tür oder eines Türrahmens unerheblich
Eine Türnische im Sinne von § 3 Abs. 3 Satz 3 der Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist jede Öffnung in einer, die Grundfläche des Raums begrenzenden, Wand, die einen Durchfang durch diese ermöglicht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob in der Wandöffnung eine Tür oder ein Türrahmen eingebaut ist, ob die Wandöffnung als Zugangs- oder Durchgangsmöglichkeit genutzt wird oder ob in der Wand zwei gleichförmige Öffnungen nebeneinander gibt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Landgericht Itzehoe im Jahr 2022 als Berufungsinstanz über einen Streit der Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung hinsichtlich des Bestehens eines Minderungsrechts wegen einer angeblichen Wohnflächenunterschreitung zu entscheiden. Dabei ging es unter anderem um die Frage, ob zwei in der Wand zwischen Schlaf- und Wohnzimmer befindliche jeweils 0,10 qm große und in wenigen Metern Abstand voneinander entfernte Durchgänge als Türnischen zu werten seien und somit für die Berechnung der Wohnfläche außer Betracht zu bleiben haben.Das Landgericht Itzehoe bejahte den Abzug der Flächen... Lesen Sie mehr
Werbung
Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 23.06.2022
- 10 S 136/21 -
Begriff der "Wohn/Nutzfläche" umfasst auch mitvermietete Kellerräume
Kein Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Miete wegen Wohnflächenabweichung
Werden nach einem Mietvertrag Kellerräume mitvermietet, so umfasst der Begriff "Wohn/Nutzfläche" im Mietvertrag auch die Kellerräume. Bei der Berechnung der Wohn- und Nutzfläche sind daher auch die Kellerräume zu berücksichtigen. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Abschluss des über eine Wohnung im Saarland im Jahr 2019 maß die Mieterin die Wohnungsgröße nach. Sie kam auf eine Quadratmeterzahl von 43,32. Der Mietvertrag wies die "Wohn/Nutzfläche" jedoch mit 55 qm aus. Die Mieterin warf den Vermietern nunmehr eine Wohnflächenabweichung vor und beanspruchte die Rückzahlung überzahlter Miete.... Lesen Sie mehr