die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wirtschaftsausschuss“ veröffentlicht wurden
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2012
- 7 TaBV 4/12 -
Werkstatt für Behinderte ist ein Tendenzbetrieb
Betrieb mit unmittelbarer und überwiegender karitativer Bestimmung bedarf keiner Bildung eines Wirtschaftsausschusses
Bei einer als gemeinnützige GmbH firmierenden Werkstatt für Behinderte handelt es sich um einen Tendenzbetrieb, in dem kein Wirtschaftsausschuss zu bilden ist. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf.
In dem zugrunde liegenden Fall handelt es sich bei der Arbeitgeberin um eine Werkstatt für Behinderte, die als gemeinnützige GmbH firmiert. Sie beschäftigt ca. 500 bis 600 behinderte Menschen und weitere ca. 100 Arbeitnehmer u.a. als Fachkräfte. Sie streitet mit dem bei ihr eingerichteten Betriebsrat, über die Rechtmäßigkeit der Bildung eines Wirtschaftsausschusses sowie darüber, ob sie ein sog. Tendenzbetrieb ist.Der Betriebsrat hat durch Beschluss einen Wirtschaftsausschuss gebildet. Die Arbeitgeberin hält dies für rechtswidrig, weil sie ein Tendenzbetrieb sei. Gemäß § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 BetrVG wird in Betrieben, die unmittelbar und überwiegend... Lesen Sie mehr