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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wiederaufnahme des Verfahrens“ veröffentlicht wurden

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.12.2016
- BVerwG 1 C 4.16 -

Keine Prüfungs­einschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener Verfahren im Ausland

BVerwG erklärt Ablehnung der Durchführung eines weiteren Asylverfahrens durch Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für rechtswidrig

Ein asylrechtlicher Zweitantrag, der bei Fehlen neuen Vorbringens ohne Sachprüfung als unzulässig abgelehnt werden kann, liegt dann nicht vor, wenn das vor Zuständigkeits­übergang auf Deutschland in einem anderen Mitgliedstaat ohne Sachentscheidung eingestellte Asylverfahren nach dortiger Rechtslage wiederaufgenommen werden kann und dann zur umfassenden Prüfung des Asylantrages führt. Dies entschied das Bundes­verwaltungs­gericht.

Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens, eine Familie afghanischer Staatsangehörigkeit, reisten im Juli 2012 nach Deutschland ein und beantragten ihre Anerkennung als Asylberechtigte. Zuvor hatten sie bereits in Ungarn Asylanträge gestellt, deren Bearbeitung nach Fortzug der Kläger eingestellt worden war. Ungarn stimmte einem Wiederaufnahmeersuchen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) zu, doch wurden die Kläger innerhalb der Überstellungsfrist nach der Dublin II-Verordnung nicht dorthin überstellt. Das Bundesamt lehnte die Durchführung von weiteren Asylverfahren ab, weil es sich bei den Asylanträgen nach der erfolglosen Durchführung... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 19.03.2014
- XII ZB 511/13 -

BGH: Vor dem 31.12.2006 formell rechtskräftig abgeschlossenes Umgangsverfahren schließt Wiederaufnahme des Verfahrens nach Entscheidung des EGMR aus

Stichtagsregelung des § 35 EGZPO ist auf Kindschaftssachen anzuwenden

Ist ein Umgangsverfahren vor dem 31. Dezember 2006 formell rechtskräftig abgeschlossen worden, so kann das Verfahren wegen einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nicht nach § 580 Nr. 8 ZPO wieder aufgenommen werden. Denn insofern gilt die Stichtagsregelung des § 35 EGZPO. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall ging eine verheirate Frau mit einem Mann eine Affäre ein. Diese ging von Mai 2002 bis Oktober 2003. Im Juni 2003 wurde die Frau schwanger und gebar daraufhin im März 2004 einen Sohn. Der Mann war nunmehr der Meinung er sei der Vater des Kindes und verlangte ein Umgangsrecht. Da ihm dies von der Frau verweigert wurde, strengte er ein Gerichtsverfahren an.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 01.07.2010
- 3 Ws 418/10 -

OLG Frankfurt am Main lehnt Entlassung eines Straftäters aus der nachträglichen Sicherungsverwahrung ab

Täter ist weiterhin als gefährlich einzustufen

Ein Strafgefangener in Sicherungsverwahrung, der weiterhin als gefährlich gilt, kann sich nicht auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte beruft, wonach eine rückwirkende Sicherungsverwahrung von mehr als zehn Jahren unzulässig ist. Eine Ablehnung der Aussetzung der Unterbringung ist zulässig. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Ein vorausgegangenes rechtskräftiges Urteil des Landgerichts ist für das Oberlandesgericht im Vollstreckungsverfahren bindend und kann nur in einem Wiederaufnahmeverfahren beseitigt werden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte das Landgericht Frankfurt am Main den bereits damals einschlägig vorbestraften, jetzt 52 Jahre alten Lothar K., im Jahre 1987 unter anderem wegen vier Fällen der Vergewaltigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt und zudem wegen einer hochgradigen Persönlichkeitsstörung und sexueller Abartigkeit seine Unterbringung... Lesen Sie mehr

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16.05.2007
- 2 BvR 93/07 -

BVerfG zu verfassungsrechtlichen Vorgaben im strafrechtlichen Wiederaufnahmeverfahren

Wiederaufnahmegericht darf nicht Beweise würdigen oder Feststellungen treffen, die einer Hauptverhandlung vorbehalten sind

Ein wegen Mordes und Totschlages zu einer lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilter hat erfolgreich eine Verfassungsbeschwerde erhoben. Das Bundesverfassungsgericht hat in dieser Entscheidung Vorgaben zum strafrechtlichen Wiederaufnahmeverfahren gemacht und führt aus, dass es dem Wiederaufnahmegericht verfassungsrechtlich verwehrt ist, im Wege der Eignungsprüfung Beweise zu würdigen und Feststellungen zu treffen, die nach der Struktur des Strafprozesses der Hauptverhandlung vorbehalten sind. Für die Feststellung strafrechtlicher Schuld steht nach dem Willen des Gesetzgebers allein die Hauptverhandlung zur Verfügung.

Im Jahr 2005 beantragte der Beschwerdeführer die Wiederaufnahme des Strafverfahrens. Unter Hinweis auf ein rechtsmedizinisches und ein kriminalbiologisches Gutachten behauptete der Beschwerdeführer, dass nicht bereits der erste, sondern erst der dritte Schuss das Opfer in den Rücken getroffen habe. Zu diesem Zeitpunkt sei das Opfer nicht mehr arglos gewesen. Das Landgericht und... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.10.2006
- 1 StR 180/06  -

BGH hebt Freispruch im Verfahren gegen Harry Wörz auf

Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch des Landgerichts Mannheim aufgehoben. Der nunmehr acht neun Jahre dauernde Verfahrensmarathon muss aufgrund von Verfahrensfehlern nun vor einem anderen Landgericht komplett neu verhandelt werden.

Dem Angeklagten Harry Wörz wird zur Last gelegt, versucht zu haben, seine Ehefrau - die Nebenklägerin - zu töten. Das Landgericht Karlsruhe hatte ihn deshalb am 16. Januar 1998 wegen versuchten Totschlags zu der Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt. Seine dagegen gerichtete Revision verwarf der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 11. August 1998. Mit Beschluss vom 8. Oktober 2004... Lesen Sie mehr

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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.10.2006
- 2-03 O 358/06 -

Im Rahmen eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens darf namentlich über einen verurteilten Straftäter berichtet werden

Neuer, aktueller Anlass rechtfertigt identifizierte Presseberichterstattung

Über einen Straftäter, der einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt hat, darf die Presse namentlich berichten. Ein solcher Antrag stellt einen neuen, aktuellen Anlass dar über den Täter zu schreiben. Dies gilt erst recht, wenn der Straftäter sich an Journalisten gewandt hat und deren Berichterstattung lobt. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main im Rahmen zweier einstweiliger Verfügungsverfahren (siehe auch Parallelentscheidung, Az. 2-03 O 305/06) entschieden.

Die 1993 wegen Mordes an dem Schauspieler Walter Sedlmayr zu lebenslanger Haft verurteilten Verfügungskläger machen jeweils Unterlassungsansprüche wegen der Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts geltend. Die Verfügungsbeklagten, die jeweils Online-Ausgaben von deutschen Tageszeitungen verantworten, haben über 10 Jahre nach der Verurteilung der Verfügungskläger jeweils unter... Lesen Sie mehr