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Dienstag, 23. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „wesentliche Informationen“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.11.2014
- I-20 U 208/13 -

Internetwerbung mit Hinweis "TÜV-geprüft" erfordert Angabe der Fundstelle

Fehlende Angabe begründet wegen Vorenthaltung von wesentlichen Informationen Wettbewerbsverstoß

Findet sich auf der Interseite eines Versandhändlers der Hinweis "TÜV-geprüft", muss die Fundstelle angegeben werden, damit die Verbraucher die dem Hinweis zugrundeliegenden Informationen erhalten können. Fehlt die Fundstellenangabe, liegt wegen Vorenthaltung von wesentlichen Informationen ein Wettbewerbsverstoß vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2012 bewarb eine Versand-Apotheke auf einem Gutscheinportal im Internet ihre Leistungen. In diesem Zusammenhang befand sich die Aussage "TÜV-geprüft". Zwar wurde der Versand-Apotheke tatsächlich vom TÜV ein Zertifikat über ihr Qualitätsmanagement nach ISO 9001 erteilt, jedoch fehlten Angaben zu der Fundstelle. Ein Verein zur Wahrung gewerblicher Interessen sah darin ein Vorenthalten wichtiger Informationen und somit einen Wettbewerbsverstoß. Es sei nämlich unklar gewesen, ob sich das Zertifikat auf die Produkte oder den gesamten Geschäftsbetrieb der Versand-Apotheke bezog. Der Verein klagte... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.08.2014
- I-20 U 175/13 -

Auf Beschränkung des Zinssatzes für Tagesgeldkonto muss bereits auf Startseite hingewiesen werden

Fehlende Aufklärung begründet Wettbewerbsverstoß

Wirbt eine Bank auf ihrer Startseite mit einem Tagesgeldkonto zu einem guten Zinssatz, und ist dieser jedoch ab einer bestimmten Anlagesumme deutlich beschränkt, so muss die Bank bereits auf der Startseite darüber aufklären. Fehlt diese Aufklärung liegt wegen Verschweigens wesentlicher Informationen ein Wettbewerbsverstoß vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Bank warb im Februar 2014 auf ihrer Startseite mit einem Tagesgeldkonto zu einem guten Zinssatz. Dieser war jedoch tatsächlich ab einer bestimmten Anlagesumme deutlich reduziert. Eine Aufklärung darüber fand sich auf der Startseite nicht. Es befand sich lediglich ein Sternchenhinweis, der auf der Startseite aber nicht aufgelöst wurde.... Lesen Sie mehr