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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Werkstudentenprivileg“ veröffentlicht wurden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2007
- 2 AZR 731/05 -

Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit eines Arbeitnehmers kein personenbedingter Kündigungsgrund

Bundesarbeitsgericht zum Werkstudentenprivileg

Ein beschäftigter Student darf nicht gekündigt werden, nur weil er seine Sozialversicherungsfreiheit verloren hat. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Im Fall kündigte ein Arbeitgeber einen Studenten, bei dem die Soziaversicherungsfreiheit wegen einer überlangen Studiendauer wegfallen war.

Nach § 1 Abs. 2 KSchG ist die Kündigung eines Arbeitnehmers u. a. sozial gerechtfertigt, wenn sie durch Gründe in der Person des Arbeitnehmers bedingt ist. Der Arbeitgeber soll das Arbeitsverhältnis auflösen können, wenn der Arbeitnehmer die erforderliche Eignung und Fähigkeiten nicht (mehr) besitzt, um zukünftig die geschuldete Arbeitsleistung ganz oder teilweise zu erbringen. Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat nunmehr diese Voraussetzungen für den Fall verneint, dass ein für eine Tätigkeit im Gepäckdienst eingestellter (Werk-)Student auf Grund seiner überlangen Studiendauer nach den sozialversicherungsrechtlichen Regelungen nicht... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 15.04.2005
- S 10 RJ 166/03 -

Langzeitstudenten müssen Sozialbeiträge zahlen

39 Semester sind zu viel! Langzeitstudenten genießen kein Werksstudentenprivileg

Das Sozialgericht Düsseldorf hat in einer Entscheidung die Kriterien für das sog. Werksstudentenprivileg bei Langzeitstudenten näher festgelegt. Eine Studentin, die bereits im 39. Semester an der Universität eingeschrieben ist, kann nicht mehr sozialversicherungsfrei beschäftigt werden.

Das Sozialgesetzbuch sieht zwar grundsätzlich für ordentlich Studierende einer Hochschule die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht vor. Das gilt sowohl für die Kranken- und Pflegeversicherung als auch für die Arbeitslosenversicherung sowie die Rentenversicherung. Die Richter des Sozialgerichts Düsseldorf haben dieses Privileg (sog. Werksstudentenprivileg) jedoch an die Bedingung... Lesen Sie mehr



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