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Mittwoch, 24. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Werbepräsente“ veröffentlicht wurden

Sozialgericht Berlin, Urteil vom 10.08.2012
- S 81 KR 1280/11 -

Krankenkassen dürfen bei Mitgliederwerbung keine Rabattgutscheine für Einrichtungshäuser oder Freizeitaktivitäten anbieten

Werbemittel für Mitgliederwerbung müssen Bezug zum Gesundheitswesen haben

Rabattgutscheine für Einrichtungshäuser oder Freizeitaktivitäten sind kein zulässiges Instrument, um Mitglieder für eine Krankenkasse zu werben. Dies entschied das Sozialgericht Berlin und bestätigte damit die Rechtsauffassung der Aufsichtsbehörden der Sozialversicherungsträger.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die AOK Bayern – um neue Versicherte zu gewinnen – ihren Mitgliedern Rabatte und Sonderkonditionen vermittelt, beispielsweise für Möbel- und Bekleidungshäuser, Frisörbesuche, Textilreinigungen sowie Berg- und Sommerrodelbahnen.Hiergegen klagten sechs Ersatzkassen. Zur Begründung führten sie aus, entsprechende Rabatte oder Sonderkonditionen verstießen gegen die Regeln des Wettbewerbs der Krankenkassen.Die AOK Bayern hingegen vertrat den Standpunkt, die gesetzlichen Krankenkassen stünden seit der Angleichung der Beitragssätze und seit der Begründung ihrer Insolvenzfähigkeit in einem... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 11.03.2011
- 15 S 23/10 -

Tankgutschein-Ärger: Herausgeber von Gutscheinen haftet für unzulässige Telefonwerbung

Herausgeber muss kontrollieren, an welche Unternehmen es Gutscheine vergibt und auf Welche Weise dieses Unternehmen die Gutscheine weiter vertreibt

Gibt ein Unternehmen Gutscheine an dritte Unternehmen heraus und werden diese Gutscheine im Rahmen von unerwünschter Telefonwerbung weiter verteilt, so kann eine unerwünscht durch Telefonwerbung kontaktierte Privatperson den Herausgeber auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Die Kontrolle, in welcher Weise die Gutscheine weiter verwendet werden, liegt demnach im Verantwortungsbereich des Herausgebers. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor.

Der Kläger im vorliegenden Fall wollte einen Unterlassungsanspruch wegen unerbetener Telefonwerbung durchsetzen, nachdem er telefonisch Werbung für Gewinnspiele unter Zusicherung eines Tankgutscheins erhielt und anschließend diesbezüglich auch schriftlich kontaktiert wurde. In dem Schreiben hieß es, der Tankgutschein im Wert von 20 Euro sei ein Begrüßungsgeschenk von Deutschlands größtem... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Bonn, Urteil vom 15.04.2010
- 1 Ca 18/10 -

Mitarbeiter darf nicht wegen Weitergabe von Werbepräsenten gekündigt werden

Arbeitnehmer war Widerrechtlichkeit seines Handelns nicht bewusst

Eine verhaltensbedingte Kündigung wegen Unterschlagung ist nur dann möglich, wenn dem Arbeitnehmer die Widerrechtlichkeit seines Verhaltens bewusst sein konnte. Werden in einem Betrieb generell Produkte und Werbepräsente für die Mitarbeiter bereitgestellt, darf ein Marketingleiter nicht deshalb gekündigt werden, weil er Kalender und Blechschilder mit Haribo-Teddybären an seine Mitarbeiter weitergab. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Bonn hervor.

Ein Marketingleiter hatte 20 kostenfreie Belegexemplare eines Kalenders mit einem Blechschild „Haribo-Teddybär auf der Rutsche“ erhalten. Bis auf ein Exemplar verteilte er die Kalender an Mitarbeiter. Der Arbeitgeber kündigte ihm wegen der eigenmächtigen Weitergabe von Eigentum des Betriebes. Nach Ansicht des Arbeitgebers sei es nämlich bekannt, dass der geschäftsführende Gesellschafter... Lesen Sie mehr