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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Werbematerialverteilung“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 26.09.2007
- VG 1 A 150.07 -

Erlaubnis zur Verteilung von Werbematerial auf öffentlichem Straßenland kann nicht räumlich eingeschränkt werden

Sogenannte "Negativbereiche" darf nur der Gesetzgeber festlegen

Der Kläger ist Inhaber eines ungefähr 200 m vom Kurfürstendamm entfernt gelegenen Cafés. Ab 1989 wurden ihm ununterbrochen Erlaubnisse zur Verteilung von Werbematerial (Flyern) nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz (StrRG) erteilt. Ab März 2006 nahm das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf „Negativbereiche“ – u.a. Teile des Kurfürstendamms - von der Erlaubnis aus. Da der Kläger in der Folgezeit Werbematerial auch in den „Negativbereichen“ verteilte, ergingen gegen ihn insgesamt vier Bußgeldbescheide.

Im Dezember 2006 lehnte das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf einen Antrag des Klägers, seine Erlaubnis zur Verteilung von Werbematerial zu verlängern, mit der Begründung ab, er habe sich in der Vergangenheit nicht an die festgesetzten „Negativbereiche“ gehalten.Die dagegen gerichtete Klage hatte Erfolg. Mit Urteil vom 26. September 2007 hat das Verwaltungsgericht Berlin das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf verpflichtet, dem Kläger eine nicht durch „Negativbereiche“ beschränkte Erlaubnis zur Verteilung von Werbematerial zu erteilen.Zur Begründung hat es ausgeführt: Nach § 8 Abs. 2 Satz 2 StrRG solle auf Antrag in der Regel... Lesen Sie mehr




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