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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Werbefläche“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 21.06.2017
- 4 K 271/17.NW -

Errichtung einer Werbeanlage in der Nähe eines Friedhofs zulässig

Werbeanlage auf gesamtem Friedhofsgelände nicht wahrnehmbar

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass ein Plakat­anschlag­unternehmen Anspruch auf die Erteilung einer Baugenehmigung für eine Werbeanlage im näheren Umkreis eines Friedhofs hat.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das mit einem Versorgungsgebäude der Telekom AG bebaute Grundstück, auf dem die Werbeanlage errichtet werden soll, liegt im unbeplanten Innenbereich von Elmstein, einer Ortsgemeinde im Landkreis Bad Dürkheim. Das Grundstück liegt sowohl an der Hauptstraße als auch an der Friedhofstraße. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Friedhofstraße befindet sich etwa 20 m vom Versorgungsgebäude der Telekom AG entfernt der Haupteingang zum Friedhof. Neben Gräbern befinden sich darauf eine Friedhofshalle und ein Ehrenmal. Vor dem Friedhof steht ein neugotisches Friedhofskreuz aus dem Jahre 1896, das ebenso... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 23.03.2016
- 3 K 446/15.MZ -

Fremdwerbeanlagen in Wohngebieten unzulässig

Werbung für andernorts ansässige Unternehmen oder deren Produkte laut Landesbauordnung nicht gestattet

Das Verwaltungsgericht Mainz hat entschieden, dass in Wohngebieten Werbeanlagen nur an Geschäfts- oder Betriebsstätten zulässig sind, nicht aber sogenannte Fremdwerbeanlagen, d.h. Werbung für andernorts ansässige Unternehmen oder deren Produkte.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls, ein bundesweit Außenwerbung betreibendes Unternehmen, beantragte eine Baugenehmigung zur Errichtung von zwei Plakatwerbetafeln im sogenannten Euro-Format (2,66 m x 3,66 m) in einer Gemeinde im Landkreis Alzey-Worms. Die Bauaufsichtsbehörde versagte die Baugenehmigung.Nach erfolglosem Widerspruch wies auch das Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 23.01.2014
- 1 K 961/13.KO -

Optiker- und Akustikbetrieb hat keinen Anspruch auf Erteilung einer Sonder­nutzungs­erlaubnis für eine "Hörtestohr"-Werbeanlage

Richtlinie des Stadtrates untersagt Werbeanlagen in Sonderformaten

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Optiker- und Akustikbetrieb in der Fußgängerzone vor seinem Betrieb kein vergrößertes gelben Kunststoffohrs mit einem Hinweisschild auf eine Hörtest aufstellen darf. Das Gericht verwehrte ihm die dafür benötigte Erteilung einer Sonder­nutzungs­erlaubnis mit dem Hinweis auf die Richtlinie des Stadtrates, die eine Verwendung von Werbeanlagen in Sonderformaten nicht erlaubt.

Im zugrunde liegenden Streitfall beantragte ein Optiker- und Akustikbetrieb im November 2012 bei der Stadt Koblenz die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen einer Werbeanlage, die aus einem vergrößerten gelben Kunststoffohr besteht, auf dem ein blaues Hinweisschild mit einem weißen Pfeil und der Aufschrift "Hörtest" angebracht ist. Das "Hörtestohr" soll vor dem Betrieb... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.09.2011
- OVG 1 S 153.11 -

OVG Berlin-Brandenburg: Keine Nutzung von Wahlkampfplakattafeln für anderweitige Werbezwecke

Nachnutzung der aufgestellten großflächigen Wahlkampfplakatständer für Webung anlässlich des Besuchs Papst Benedikt XVI unzulässig

Wahlkampfplakattafeln dürfen nicht für anderweitige Werbezwecke genutzt werden dürfen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin und bestätigte damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte es in einem Eilverfahren abgelehnt, das Land Berlin zu verpflichten, die Nachnutzung der derzeit aufgestellten großflächigen Wahlkampfplakatständer (so genannte Wesselmanntafeln) ab 18. September 2011 mit Werbeplakaten zum Besuch Papst Benedikt XVI zu erlauben.Das Konzept des betroffenen Bezirks Mitte, die derzeit für den Wahlkampf... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 30.08.2011
- VG 1 L 285.11 -

VG Berlin: Papstwerbung auf Wahlwerbetafeln der CDU unzulässig

Überwiegendes öffentliches Interessen zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis nicht gegeben

Die Werbetafeln der CDU in Berlin-Mitte dürfen nach der Berliner Abgeordnetenhauswahl am 18. September 2011 nicht zur Werbung für den Besuch des Papstes in Berlin verwendet werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls ist ein Verein, dessen Zweck in der Förderung der römisch-katholischen Kirche besteht. Er möchte die großflächigen Werbetafeln (so genannte „Wesselmanntafeln“), die der Kreisverband der CDU Mitte aus Anlass der Abgeordnetenhauswahl in diesem Bezirk aufgestellt hat, nutzen, um Papst Benedikt XVI. bei seinem Berlin-Besuch am 22. September... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23.08.2011
- 1 M 146/11, 1 M 145/11 -

OVG Mecklenburg-Vorpommern: NPD hat teilweise Anspruch auf Sondernutzungserlaubnis für weitere Wahlwerbeplakate

Je größer die Gemeinde, desto mehr Plakate für die NPD

Die Beschwerde der NPD wegen Genehmigung zusätzlicher Wahlplakate in Löcknitz ist erfolglos, in Wolgast jedoch teilweise erfolgreich. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in seiner Entscheidung bekannt gegeben.

Im vorliegenden Beschwerdeverfahren begehrt die NPD die Aufhebung des angegriffenen Beschlusses des Verwaltungsgerichts sowie den Amtsvorsteher des Amtes Löcknitz-Penkun zu verpflichten, weitere Sondernutzungserlaubnisse für Wahlsichtwerbung zu erteilen.Das Anbringen von Wahlsichtwerbung im öffentlichen Straßenraum ist eine nach dem Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern... Lesen Sie mehr