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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wendehammer“ veröffentlicht wurden

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 05.10.2021
- 7 A 13.20, 7 A 14.20, 7 A 16.20 und 7 A 17.20 -

Klagen gegen Neubau der S-Bahnlinie S4 in Hamburg erfolglos

Verwirklichung der Teilziele erforderlich

Der Plan­feststellungs­beschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 24. August 2020 zum Neubau der Eisenbahnstrecke 1249 Hamburg-Hasselbrook - Ahrensburg-Gartenholz, Bau-km 100,000 bis 103,114 (Plan­feststellungs­abschnitt 1), ist rechtmäßig. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht in Leipzig entschieden.

Die Kläger wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der S-Bahnlinie 4 in Hamburg, Planungsabschnitt 1. Die Deutsche Bahn plant den Bau der S-Bahnlinie 4 von Hamburg Hasselbrook bis Ahrensburg-Gartenholz. Die insgesamt ca. 17 km lange Strecke wird in drei Abschnitten geplant, von denen der erste eine Teilstrecke von ca. 3 km umfasst (Hamburg-Hasselbrook bis Luetkensallee in Wandsbek). Der Bau der S-Bahnlinie S4 ist Bestandteil der Maßnahmen zur Engpassbeseitigung im Großknoten Hamburg. Grundlage für die Planung der S-Bahn-Infrastruktur ist das prognostizierte Fahrgastaufkommen, zu dessen Bewältigung ein 10-Minuten-Takt... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 10.12.2007
- 4 K 164/07.KO -

Wendehammer: Gegen verbotene Lärmbelästigung kann nicht geklagt werden

Klage gegen Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches abgewiesen

Die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches kann nicht mit der Begründung angefochten werden, dort werde missbräuchlich gebolzt. Das entschied kürzlich das Verwaltungsgericht Koblenz.

Der Kläger bewohnt ein Haus in unmittelbarer Nähe eines Wendehammers, der von anwohnenden Kindern zum Spielen genutzt wird. In einem ersten Verwaltungsrechtsstreit hatte der Kläger Klage mit dem Ziel erhoben, die Stadt zur Einhaltung immissionsschutzrechtlicher Lärmgrenzwerte zu verpflichten. Diese Klage hatte teilweise Erfolg (vgl. Fußballspielen oder Bolzen auf Wendehammer ist verboten... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.09.2007
- 7 A 10789/07.OVG -

Fußballspielen oder Bolzen auf Wendehammer ist verboten

Gemeinde muss einschreiten und für Ruhe sorgen

Kindern ist es nicht erlaubt auf einem Wendehammer (rechteckige, trapezförmige oder runde Verbreiterung am Ende einer Stichstraße oder Sackgasse für das Wenden von Fahrzeugen) Ballspiele durchzuführen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.

Die Verbandsgemeinde Nassau muss die Nutzung eines Wendehammers als Bolzplatz verhindern.Der Kläger ist in einem reinen Wohngebiet Eigentümer eines Grundstücks, das an einen Wendehammer angrenzt. Der Wendehammer wird von den anwohnenden Kindern - nach Angaben des Klägers auch von Älteren - als Sport-, Spiel- und Bolzplatz genutzt. Dabei schießen die Kinder mit Fußbällen... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 07.02.2006
- 6 K 860/05.KO -

Wendehammer als Spielplatz

Kinder dürfen auf einem Wendehammer, der zu einer Straße gehört, spielen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Der Kläger ist Eigentümer eines Wohnhauses in Nassau, das in einem reinen Wohngebiet liegt. Es grenzt an den Wendehammer einer Straße an, der von Kindern zum Bolzen und Spielen genutzt wird. Unter anderem wird dabei auch gegen die Steinwand einer benachbarten Trafostation mit Fußbällen geschossen. Das von der beklagten Verbandsgemeinde Nassau aufgestellte Schild „kein Bolzplatz“ zeigte... Lesen Sie mehr




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