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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wellen“ veröffentlicht wurden

Landgericht Rostock, Urteil vom 12.07.2019
- 1 O 11/18 -

Schiffsführung muss auf mögliche unerwartet heftige Schiffsbewegungen bei unauffälligem Seegang hinweisen

Verletzung der Hinweispflicht kann Haftung für Stürze von Reisenden begründen

Ist der Schiffsführung bekannt, dass trotz unauffälligen Seegangs zum Beispiel durch eine besonders hohe Welle sich das Kreuzfahrtschiff unerwartet bewegt, so müssen die Reisenden darauf hingewiesen werden. Fehlt es an einem solchen Hinweis und stürzt ein Reisender, so kann dafür der Kapitän des Schiffes sowie die Reiseveranstalterin haften. Dies hat das Landgericht Rostock entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2017 unternahm ein Ehepaar eine Kreuzfahrtreise auf der Nordsee. Während das Ehepaar an einem Abend im Bordrestaurant ihr Abendessen zu sich nahm, traf eine sehr große Welle das Schiff, wodurch das Schiff um etwa 10° krängte. Dadurch stürzte der Ehemann mit seinem Stuhl und verletzte sich dabei. Die heftige Schiffsbewegung kam für die Reisenden unerwartet, da die See keine Auffälligkeiten zeigte. Die Wetterlage begünstigte aber die Entstehung großer Wellen in bestimmten Abständen. Der private Krankenversicherer des Verunfallten klagte schließlich gegen den Kapitän des Schiffes und der Reiseveranstalterin... Lesen Sie mehr

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Landgericht Hannover, Urteil vom 17.08.2009
- 1 O 59/09 (falsch: 1 O 209/07) -

LG Hannover: Zu hohe Wellen vor Urlaubsinsel sind kein Reisemangel

Reiseveranstalter kann gutes Wetter nicht verbindlich zusichern

Auch wenn Wellen am Strand einer Seychelleninsel wegen schlechten Wetters zu hoch sind, um baden und schnorcheln zu können, ist eine Reisepreisminderung nicht möglich. Ein natürliches Risiko von Meer und Wetter muss grundsätzlich von Reisenden hingenommen werden. Dies entschied das Landgericht Hannover.

Der Kläger, seine Frau und seine Tochter waren für insgesamt 27.000 € zwei Wochen auf die Seychellen gereist. Anschließend verklagte der Kläger den Reiseveranstalter TUI auf Rückzahlung von 25 % des Reisepreises, u.a. weil die Wellen wegen stürmischen Wetters zu hoch zum Baden und Schnorcheln gewesen seien. Das Landgericht Hannover hat diese Forderung des Klägers abgewiesen. Aus den... Lesen Sie mehr



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