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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „weinrechtliche Straftat“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 17.05.2011
- 1 L 219/11.MZ -

VG Mainz: Verlust waffen­rechtlicher Erlaubnis und Jagdschein bei wein­rechtlicher Straftat

Waffenrechtliche Erlaubnis und Jagdschein kann als Folge von Straftaten ohne Bezug zu Waffen oder Gewalt entzogen werden

Ein Waffen- und Jagdscheinbesitzer, der wegen einer weinrechtlichen Straftat verurteilt worden ist, muss damit rechnen, dass ihm mit sofortiger Wirkung seine waffenrechtlichen Erlaubnisse für die Waffen widerrufen und sein Jagdschein für ungültig erklärt wird. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden.

Im vorliegenden Fall ist der Antragsteller Sportschütze und besaß seit vielen Jahren eine waffenrechtliche Erlaubnis und einen Jagdschein. Im Jahre 2009 wurde er wegen vorsätzlicher Verstöße gegen weinrechtliche Vorschriften (Inverkehrbringen von Erzeugnissen mit irreführender Bezeichnung) zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Nachdem die Kreisverwaltung Mainz-Bingen hiervon Kenntnis erlangt hatte, traf die Kreisverwaltung wegen der Verurteilung unter anderem die genannten Verfügungen.Mit dem Ziel, den Sofortvollzug der Verfügungen zu stoppen, wandte sich der Antragsteller an das Verwaltungsgericht. Es sei unverhältnismäßig,... Lesen Sie mehr