wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wehrpflicht“ veröffentlicht wurden

Finanzgericht Münster, Urteil vom 20.10.2014
- 5 K 2339/14 Kg -

Keine Verlängerung des Berechtigungs­zeit­raums für Kindergeld durch freiwilligen Wehrdienst nach Aussetzung der Wehrpflicht

Bedarf für Verlängerung des Bezugszeitraums von Kindergeld nach Aussetzung der Wehrpflicht nicht mehr gegeben

Der Berechtigungs­zeit­raum für den Bezug von Kindergeld verlängert sich nicht über das 25. Lebensjahr hinaus, wenn das Kind nach dem 1. Juli 2011 einen freiwilligen Wehrdienst abgeleistet hat. Dies entschied das Finanzgericht Münster.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der 1989 geborene Sohn des Klägers leistete nach dem Schulabschluss vom 1. Januar 2012 bis zum 30. Juni 2013 einen freiwilligen Wehrdienst ab. Danach begann er mit einer Berufsausbildung. Die Familienkasse hob die Kindergeldfestsetzung ab Juni 2014 auf, nachdem der Sohn im Mai sein 25. Lebensjahr vollendet hatte. Der Kläger begehrte demgegenüber weiterhin Kindergeld. Seiner Ansicht nach verlängere sich der Berechtigungszeitraum wegen des Wehrdienstes um 18 Monate.Das Finanzgericht Münster wies die Klage ab. Eine Verlängerung der Kindergeldberechtigung komme im Streitfall nicht in Betracht,... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 22.12.2011
- III R 5/07 und III R 41/07 -

Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Schulzeit und gesetzlichem Wehr- oder Zivildienst

Viermonatsfrist stellt keinen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz dar

Der anspruchsberechtigte Elternteil erhält kein Kindergeld für ein Kind, das nach Beendigung seiner Schulzeit - unabhängig davon, ob absehbar oder nicht - länger als vier Monate auf den Beginn des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst wartet. Dies hat der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

In den vorliegenden Fällen begehrten die Kläger Kindergeld, obwohl ihre Kinder die gesetzlich geregelte Übergangszeit von vier Monaten überschritten hatten.Der Kindergeldberechtigte kann u.a. für ein Kind, das das 18., aber noch nicht das 27. (ab Veranlagungszeitraum 2007: 25.) Lebensjahr vollendet hat, Kindergeld erhalten, wenn es sich in einer Übergangszeit von höchstens... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 30.12.2010
- 4 L 533/10 -

Aussetzung der Wehrpflicht: Einberufung zum Grundwehrdienst dennoch rechtmäßig

Möglichkeit der Rückstellung vom Wehrdienst erst für Studenten des dritten Fachsemesters gegeben

Die Einberufung zum Wehrdienst zum 1. Januar 2011ist auch unter Berücksichtigung der zum 1. Juli 2011 vorgesehenen Aussetzung der Wehrpflicht derzeit rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Aachen.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls, ein Student im ersten Semester, hatte sich gegen die Einberufung zum 1. Januar 2011 gewehrt.Das Verwaltungsgericht Aachen konnte allerdings bei der gebotenen summarischen Prüfung nicht feststellen, dass der Einberufungsbescheid rechtswidrig ist. Das Wehrpflichtgesetz sieht erst für Studenten des dritten Fachsemesters... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.10.2010
- 6 C 20.09 -

BVerwG: Keine Zurückstellung vom Wehrdienst vor Aufnahme des dualen Bildungsgangs

Vertrag über eine Berufsausbildung reicht nicht aus

Wenn ein Wehrpflichtiger wegen eines Studiums mit studienbegleitender betrieblicher Ausbildung (dualer Bildungsgang) vom Grundwehrdienst zurückgestellt werden will, muss er den dualen Bildungsgang zum Zeitpunkt des vorgesehenen Diensteintritts bereits begonnen haben. Es reicht nicht aus, dass der Wehrpflichtige einen Vertrag über eine Berufsausbildung geschlossen hat, die den praktischen Teil des Studiums bildet. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Duale Bildungsgänge sind nach dem Wehrpflichtgesetz, was die Möglichkeit einer Zurückstellung vom Wehrdienst anbelangt, gegenüber einem hergebrachten Hochschulstudium privilegiert. Während ein solches nur dann eine Zurückstellung rechtfertigt, wenn zum vorgesehenen Diensteintritt das dritte Semester erreicht ist, stellt ein Studium mit studienbegleitender betrieblicher Ausbildung grundsätzlich... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 20.09.2010
- 7 L 1107/10.KO -

VG Koblenz: Zurückstellung vom Wehrdienst auch wegen geplanter Bundeswehrreform rechtmäßig

Studierender muss vorerst aufgrund zu erwartender Aussetzung der Wehrpflicht und offener Rechtslage hinsichtlich des dualen Bildungsgangs keinen Wehrdienst leisten

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die aufschiebende Wirkung der Klage eines Studierenden, der zugleich betrieblich ausgebildet wird, gegen die Einberufung zum Grundwehrdienst angeordnet. Die Einberufung sei nicht sofort zu vollziehen, da die Rechtmäßigkeit wegen der betrieblichen Ausbildung zweifelhaft und zudem eine allgemeine Aussetzung der Wehrpflicht im Zuge der geplanten Bundeswehrreform zu erwarten sei.

Im zugrunde liegenden Fall berief das Kreiswehrersatzamt Koblenz den Antragsteller zum Grundwehrdienst ein. Er studiert an der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement. Begleitend wird er in einem Gesundheitszentrum ausgebildet. Ziel ist dabei ein Hochschulabschluss, nicht aber zugleich ein Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Gegen die Einberufung legte... Lesen Sie mehr

Werbung

Verwaltungsgericht Darmstadt, Beschluss vom 21.09.2010
- 1 L 1146/10.DA -

VG Darmstadt: Beabsichtigte Aussetzung der Wehrpflicht kann einer Einberufung entgegenstehen

Mit Ableistung des Grundwehrdienstes einhergehende Verzögerung der Ausbildung muss aufgrund geplante Aussetzung der Wehrpflicht nicht hingenommen werden

Die von der Bundesregierung geplante Aussetzung der Wehrpflicht kann bei einer Einberufung entgegenstehen. Dies hat das Verwaltungsgericht Darmstadt in einem Eilverfahren entschieden.

Im vorliegenden Fall wandte sich ein junger Wehrpflichtiger aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg gegen die vom Kreiswehrersatzamt verfügte Einberufung zur Ableistung des Grundwehrdienstes ab dem 1. Oktober 2010. Zur Begründung trug er vor, am 1. Oktober 2010 beginne er im Rahmen eines dualen Bildungsgangs ein Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, so dass er nach den gesetzlichen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 14.06.2010
- 3 K 939/09.NW -

Zurückstellung vom Wehrdienst zur Aufnahme eines Studiums an einer Dualen Hochschule

Wenn Wehrdienst besondere Härte bedeuten würde

Ein Wehrpflichtiger ist wegen des Besuchs der Dualen Hochschule (hier: Baden-Württemberg) vom Wehrdienst zurückzustellen. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.

Im vorliegenden Fall hat der 1986 geborene Kläger vom 01.08.2007 bis zum 31.07.2009 eine Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel absolviert und war in dieser Zeit vom Wehrdienst zurückgestellt.Im Juni 2009 hat er seine Abschlussprüfung bei der Industrie- und Handelskammer der Pfalz bestanden und teilte dies der Wehrbereichsverwaltung mit. Sein Ausbildungsbetrieb... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.10.2007
- BVerwG 6 C 9.07 -

Einberufung zum Grundwehrdienst im "dualen Studiengang" bis zum 3. Semester möglich

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte sich mit den Voraussetzungen zu beschäftigen, unter denen die Ausbildung eines Wehrpflichtigen im sog. dualen Studiengang seiner Einberufung zum Grundwehrdienst entgegensteht.

Unter einem dualen Studiengang wird eine Ausbildung verstanden, die eine praktische Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf ("Lehre"), z.B. im Beruf des Mechatronikers, Elektronikers für Automatisierungstechnik, Kaufmanns für Bürokommunikation oder Fachinformatikers, mit einem gleichzeitigen Studium an einer Fachhochschule verbindet. Der Studiengang führt nacheinander zu zwei... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 12.06.2006
- 10 K 803/06  -

Aussicht auf unbefristeten Arbeitsvertrag ermöglicht Zurückstellung vom Grundwehrdienst

Unbefristeter Arbeitsvertrag ist Zurückstellungsgrund

Hat der Wehrpflichtige die konkrete Aussicht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag, kann dies der Einberufung zum Grundwehrdienst entgegenstehen. Das entschied das Verwaltungsgericht Minden in einem gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Klageverfahren.

Der Wehrpflichtige, der sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis befand, hatte gegen den Einberufungsbescheid geklagt und zur Begründung vorgetragen, sein Arbeitgeber habe ihm zugesagt, den bislang befristeten Arbeitsvertrag in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umzuwandeln, wenn er nicht zum 1. Juli 2006 einberufen werde.Das Gericht hat der Klage nun stattgegeben.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 14.06.2006
- 7 K 2040/05.KO -

Keine Anwaltskostenerstattung nach Streit um Wehrdiensttauglichkeit

Einfaches Widerspruchsverfahren kann ohne Rechtsbeistand durchgeführt werden

Ein Wehrpflichtiger kann nach erfolgreichem Widerspruch gegen seinen Musterungsbescheid nicht notwendigerweise die Erstattung von Anwaltskosten verlangen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Die Erstattung von Anwaltskosten für ein Widerspruchsverfahren, so das Gericht, könne im Allgemeinen nur dann verlangt werden, wenn der Widerspruchsführer die Beauftragung eines Anwaltes für erforderlich halten durfte und es ihm nicht zumutbar gewesen sei, das Verfahren selbst zu führen. Diese Voraussetzungen seien im Falle des Klägers nicht gegeben. Dieser habe mit seinem Widerspruch... Lesen Sie mehr