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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wegerisiko“ veröffentlicht wurden

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2015
- 9 TaBV 86/14 -

Betriebs­vereinbarung gibt Anspruch auf Arbeits­zeit­gut­schrift bei Verspätung wegen Unwetters

Gültige Betriebs­vereinbarung schließt Wegerisiko bei Arbeitsausfall wegen Naturkatastrophen mit ein

Das Landes­arbeits­gericht Düsseldorf hat entschieden, dass Arbeitnehmer gemäß einer Betriebs­vereinbarung einen Anspruch auf Zeitgutschrift bei Verspätungen wegen eines Unwetters haben können.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 9. Juni 2014 kam es u.a. im Bereich Düsseldorf zu einem Unwetter mit orkanartigen Böen, welches im Stadtgebiet dazu führte, dass zahlreiche Bäume auf die Straßen stürzten. Einige Mitarbeiter der beteiligten Arbeitgeberin, ein Versicherungsunternehmen, trafen an diesem Tag zum Teil gar nicht, zum Teil mit erheblichen Verspätungen an ihrem Arbeitsplatz ein. Es war ihnen auf Grund von umgestürzten Bäumen nicht oder nicht rechtzeitig möglich, ihre Arbeitsplätze zu erreichen. Bei der Arbeitgeberin existiert eine Betriebsvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit (BV). In § 13 der BV hieß es u.a.... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.1982
- 5 AZR 283/80 -

Arbeitnehmer tragen Wegerisiko: Kein Lohn für Verspätungs- und Ausfallzeiten wegen Schnee und Eis

Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko / Arbeitnehmer hat das Wegerisiko

Kann ein Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung aufgrund witterungsbedingter Hindernisse auf dem Arbeitsweg nicht erbringen, so leitet sich daraus kein Anspruch auf Bezahlung der Fehlzeit ab. Der Hinderungsgrund muss in der Person selbst begründet liegen und darf nicht eine Vielzahl von Arbeitnehmern betreffen, damit ein Anspruch auf Zahlung des Arbeitslohns besteht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.

Der Kläger im vorliegenden Fall war Arbeitnehmer eines handwerklichen Betriebs. Seinen Arbeitsplatz erreichte er mit dem Auto. An drei aufeinander folgenden Tagen konnte der Mann seiner Arbeit nicht nachgehen, da starke Schneefälle und Schneeverwehungen die Straßen unpassierbar machten. Teilweise wurden sogar Fahrverbote für den gesamten norddeutschen Raum ausgesprochen. Nach Angaben... Lesen Sie mehr

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 14.04.2008
- 17 Sa 1855/07 -

Kein Mutterschutzlohn wenn der Arzt die Fahrt zur Arbeit untersagt

Die Beschäftigung an sich könnte ausgeführt werden, nur der Weg zur Arbeit ist zu gefährlich

Nach einer Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts besteht kein Anspruch auf Mutterschutzlohn, wenn die schwangere Arbeitnehmerin ohne Gefährdung an dem ihr zugewiesenen Ersatzarbeitsplatz arbeiten könnte, der Arzt ihr wegen der Schwangerschaft allerdings die Fahrt zum und vom Arbeitsplatz verboten hat.

Eine als Flugbegleiterin eingestellte Mitarbeiterin einer Fluggesellschaft war schwanger. Ihre Ärzte hatten ihr wegen ihrer Schwangerschaft die einstündige Anreise mit dem Auto im Berufsverkehr von ihrem Wohnort zu dem ihr während der Schwangerschaft zur Verfügung gestellten Bodenarbeitsplatz verboten. Zwischen der Mitarbeiterin und dem Arbeitgeber bestand kein Streit darüber, dass... Lesen Sie mehr

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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.11.2006
- L 6 U 157/04 -

Bei unangemessenem Wegerisiko besteht keine gesetzliche Unfallversicherung mehr

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt urteilt zum Wegeunfall

Wer auf dem direkten Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück verunglückt (Wegeunfall), kann Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung haben, wenn der Unfall in einem inneren sachlichen Zusammenhang mit der Beschäftigung steht und nicht eigenwirtschaftlichen Interessen dient. Wer aber auf einem langen Heimweg von der Arbeit Verwandte besucht und dabei verunglückt, ist nicht mehr gesetzlich unfallversichert. Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt hervor.

Im Fall zog sich eine in der Altmark (Sachsen-Anhalt) wohnhafte und beschäftigte Klägerin auf dem Rückweg von einem Familienbesuch in Nordrhein-Westfalen zur Arbeitsstelle schwere Verletzungen zu.Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt konnte einen inneren sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit nicht feststellen. Im Vordergrund stand vielmehr das eigenwirtschaftliche... Lesen Sie mehr



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