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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wasserverbrauch“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Stuttgart, Urteil vom 27.05.2022
- 59 C 172/22 -

Klärung der Billigkeit der Beteiligung an Wasserkosten eines nicht am Wasserverbrauch beteiligten Teileigentümers nicht im Wege der Beschlussanfechtung möglich

Möglichkeit des Antrags oder Klage auf alternativen Verteilungs­schlüssel

Wendet sich ein Teileigentümer gegen einen Beschluss zur Beteiligung an den Wasserkosten, weil er am Wasserverbrauch nicht beteiligt ist, kann er dies nicht im Wege der Beschlussanfechtung tun. Er muss vielmehr einen Antrag auf Abänderung des Verteilungs­schlüssel stellen oder eine entsprechende Klage erheben. Dies hat das Amtsgericht Stuttgart entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte das Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Jahr 2022 vor dem Amtsgericht Stuttgart gegen mehrere Beschlüsse, wonach er sich an den Wasserkosten zu beteiligen hatte. Der Kläger gab an, dass er nur Sondereigentümer einer Garage sei, die zwar über einen Wasseranschluss verfüge, der aber nicht mehr funktioniere. Er hielt die Beteiligung an den Wasserkosten daher für unzulässig.Das Amtsgericht Stuttgart entschied gegen den Kläger. Die angegriffenen Beschlüsse seien nicht zu beanstanden. Die Verteilung der gemäß § 16 Abs. 2 WEG sei zu treffend.Nach Auffassung... Lesen Sie mehr

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Landgericht Hanau, Beschluss vom 30.12.2020
- 2 S 123/19 -

Wohnungsmieter muss hohe Betriebskosten wegen Wasserverlustes durch defekten Spülkasten zahlen

Mieter hätte erhöhten Wasserverbrauch bemerken müssen

Kommt es wegen eines defekten Spülkastens zu einem Wasserverlust, muss der Wohnungsmieter die daraus entstehenden erhöhten Betriebskosten grundsätzlich zahlen. Denn von einem Mieter kann erwartet werden, den erhöhten Wasserverbrauch zu bemerken und dementsprechend tätig zu werden. Dies hat das Landgericht Hanau entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund eines Defektes am Spülkasten der Toilette einer Wohnung in Hessen kam es im Jahr 2016 zu einem erhöhten Wasserverbrauch. Die Betriebskostenabrechnung wies daher einen Zahlungsbetrag in Höhe von ca. 1.800,00 EUR auf. Die Mieterin der Wohnung weigerte sich den Betrag zu zahlen. Sie gab an, wegen ihrer überwiegenden Abwesenheit den... Lesen Sie mehr

Landgericht Rostock, Urteil vom 19.05.2017
- 1 S 198/16 -

Auf Mietmangel beruhende Betriebskosten sind nicht umlagefähig

Keine Kosten­tragungs­pflicht für hohen Wasserverbrauch aufgrund Mietmangels

Beruhen Betriebskosten auf einen Mietmangel oder auf einen Umstand, der zur Risikosphäre des Vermieters gehört, sind diese nicht auf den Wohnungsmieter umlagefähig. Liegt ein hoher Wasserverbrauch aufgrund eines Mietmangels vor, muss der Mieter die zu hohen Wasserkosten nicht tragen. Dies hat das Landgericht Rostock entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wies die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2013 einen rund vierfach höheren Wasserverbrauch auf, als die Abrechnungen für die Jahre 2012 und 2014. Die Mieter der Wohnung, ein älteres Ehepaar, führten dies auf einen Mangel der Toilettenspülung oder des Boilers zurück. Sie hatten diesbezüglich die Vermieterin im Oktober 2013 bereits informiert, die sogleich... Lesen Sie mehr




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