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Donnerstag, 5. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wasserlache“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Köln, Urteil vom 23.11.1979
- 142b C 3678/78 -

Von oben bis unten mit Pfützenwasser bespritzter Fußgänger hat Anspruch auf Schmerzensgeld

Beeinträchtigungen der Gesundheit und des Wohlbefindens

Wird ein Fußgänger aufgrund des Durchfahrens einer Pfütze von einem Autofahrer von oben bis unten mit schmutzigem Wasser bespritzt, so begründet der dadurch hervorgerufene Ekel eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung der Gesundheit und des Wohlbefindens. Dies kann ein Schmerzensgeld von 250 DM rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wollte im Jahr 1978 eine Fußgängerin in eine gerade angehaltene Straßenbahn einsteigen als sich ein Pkw zwischen ihr und der Straßenbahn schob und dabei durch eine Pfütze fuhr. Die Fußgängerin wurde infolge dessen von oben bis unten mit schmutzigem Wasser bespritzt. Aufgrund des dadurch hervorgerufenen Ekels klagte die Fußgängerin gegen den Autofahrer auf Zahlung von Schmerzensgeld.Das Amtsgericht Köln entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe wegen des Bespritzens mit Schmutzwasser ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 250 DM zu. Der Beklagte habe durch seine erhebliche Rücksichtslosigkeit... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Schleswig, Urteil vom 12.10.1955
- Ss 268/55 -

Führer eines 8 Tonnen schweren LKW muss Bespritzen von Fußgängern und Radfahrern mit Schneematsch durch langsames Fahren auf Mindestmaß beschränken

Zumutbar ist Fahren mit Schritttempo

Dem Führer eines acht Tonnen schweren Lkw ist es bei Schneematsch zumutbar, im Schritttempo zu fahren, um das Bespritzen von Fußgängern und Radfahrern auf ein Mindestmaß zu beschränken. Kommt er dem nicht nach, so ist ihm ein fahrlässiger Verkehrsverstoß anzulasten. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 1955 wurde ein Radfahrer und mehrere Fußgänger erheblich mit Schneematsch bespritzt, weil ein unbeladener acht Tonnen schwerer Lkw mit einer Geschwindigkeit von 25-30 km/h durch auf der Straße liegenden Schnee- und Wassermatsch fuhr. Das Amtsgericht verurteilte den Fahrer des Lkw aufgrund dessen wegen fahrlässiger Übertretung der... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Leipzig, Urteil vom 04.11.2014
- 170 C 9129/12 -

Bei nur im Sommer und nur kurzfristig auftretender Stauung von Regenwasser auf dem Balkon besteht kein Recht zur Mietminderung

Kein Abfluss des Regenwassers aufgrund nicht vorhandenen Gefälles

Staut sich nur aufgrund von Starkregen im Sommer und zudem nur kurzfristig Regenwasser auf dem Balkon, weil dieses wegen des nicht vorhandenen Gefälles des Balkons nicht ablaufen kann, so rechtfertigt dies keine Mietminderung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Leipzig hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ab Januar 2011 ihre Miete, da es aufgrund des praktisch nicht vorhandenen Gefälles auf ihrem Balkon zur Ansammlung von Regenwasser kam. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht nicht an, so dass der Fall vor Gericht kam.Das Amtsgericht Leipzig entschied... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 17.04.2015
- 17 C 113/14 -

Wasserpfütze im Supermarkt: Kundin hat nach Sturz Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld

Supermarktbetreiber muss Sicherheit der Kunden gewährleisten können

Das Amtsgericht Schöneberg hat einer Kundin, die in einem Supermarkt auf einer Wasserlache ausgerutscht war und sich verletzt hatte, Schadensersatz und Schmerzensgeld zugesprochen. Das Gericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass der Supermarktbetreiber seine Pflichten verletzt habe, indem er es unterlassen habe, zumutbare Kontrollmaßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit ihrer Kunden zu gewährleisten.

Im zugrunde liegenden Streitfall war eine Kundin im Bereich der Getränkeregale eines Supermarkts gestürzt und hatte sich dabei verletzt. Grund für den Sturz war eine Lache mit Flüssigkeit auf dem Boden. Nach Behauptung der Klägerin habe sie einem vor ihr befindlichen Kunden, der plötzlich zurückgetreten sei, ausweichen wollen. Durch den nassen Fußboden sei sie ausgerutscht und zu Fall... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht München, Urteil vom 14.03.2013
- 1 U 3769/11 -

Sturz einer Radfahrerin aufgrund von Regenwasser verdecktem Schlagloch: Radfahrerin steht wegen Verkehrs­sicherungs­pflicht­verletzung Anspruch auf Schmerzensgeld zu

Erkennbarkeit der Gefahrenstelle begründet jedoch Mitverschulden von 50 %

Stürzt eine Radfahrerin aufgrund eines durch Regenwasser verdeckten Schlaglochs, so steht ihr ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Aufgrund der Erkennbarkeit der Gefahrenstelle muss sich die Radfahrerin aber ein Mitverschulden von 50 % anlasten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2006 stürzte eine Radfahrerin als sie von der Straße auf den Zufahrtsweg zu ihrem Haus einbiegen wollte. Da sich in diesem Bereich aufgrund von Regenwasser eine große Pfütze befand, erkannte sie das vom Waser verdeckte Schlagloch nicht und kam zu Fall. Aufgrund der erlittenen Verletzungen klagte sie gegen den Straßenbaulastträger... Lesen Sie mehr

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Landgericht Itzehoe, Beschluss vom 24.02.2011
- 1 S 186/10 -

LG Itzehoe: Fußgänger hat keinen Anspruch auf Schadensersatz für verunreinigte Kleidung durch Spritzwasser

Autofahrer ist nicht verpflichtet, Wasserlachen auf der Fahrbahn nur im Schritttempo zu durchfahren

Ein Fußgänger, der bei Regenwetter auf der Straße durch ein vorbeifahrendes Auto mit Wasser bespritzt wird, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz für die verschmutzte Kleidung. Pkw-Fahrer sind nicht verpflichtet, Wasserlachen auf der Fahrbahn stets im Schritttempo zu durchfahren, wenn andernfalls Fußgänger bespritzt werden könnten, da dies zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung des Straßenverkehrs würde. Dies entschied das Landgericht Itzehoe und bestätigte damit die Entscheidung des Amtsgerichts Meldorf.

Im zugrunde liegenden Fall behauptete der Kläger, bedingt durch Tauwetter sei die Straße von Wasserlachen durchsetzt gewesen und es habe sich auf der Straße ein “riesiger Teich” gebildet. Auf der Höhe des Klägers und seiner Frau sei der Beklagte so schnell durch diese Wasserlache gefahren, dass eine Wasserfontaine auf die beiden niedergegangen sei. Dadurch sei ihre Kleidung beschmutzt... Lesen Sie mehr