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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wasseraustritt“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 07.05.2021
- 31 C 69/19 -

Wasser­versorgungs­unternehmen haftet für durch fehlerhaftes Auswechseln des Wasserzählers entstandenen Wasserschadens

Mitarbeiter des Wasser­versorgungs­unternehmen als Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfe

Kommt es nach dem Auswechseln des Wasserzählers zu einem Wasserschaden, weil der Mitarbeiter des Wasser­versorgungs­unternehmens einen Fehler gemacht hat, so haftet dafür das Unternehmen. Der Mitarbeiter des Wasser­versorgungs­unternehmens ist als Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfe anzusehen. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2014 wurde im Keller eines Einfamilienhauses in Brandenburg der Wasserzähler ausgetauscht. Dabei kam es durch den Mitarbeiter des Wasserversorgungsunternehmens zu einem handwerklichen Fehler. So wurde nicht die Dichtung des Distanzstückes ausgetauscht. Dadurch tropfte in der Folgezeit Wasser aus der Wasseruhr. Eine spätere Messung ergab 90 Wassertropfen pro Minute. Da die Hauseigentümerin den Wasseraustritt erst etwa einen Monat später bemerkte, ist ein Wasserschaden entstanden. Die Bodenfliesen in dem Raum mit dem Wasserzähler waren lose bzw. hohl. In den anderen Kellerräumen waren die Fliesen... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 03.02.2021
- 8 U 3471/20 -

Wasseraustritt aus zum Sammeln und Ableiten von Sickerwasser dienendes Drainagerohr außerhalb des Gebäudes stellt keinen Leitungs­wasser­schaden dar

Keine Schadens­regulierungs­pflicht für Wohn­gebäude­versicherung

Kommt es an einem außerhalb eines Gebäudes liegenden Drainagerohr, welches zum Sammeln und Ableiten von Sickerwasser dient, zu einem bestimmungswidrigen Wasseraustritt, so liegt kein Leitungs­wasser­schaden in der Wohn­gebäude­versicherung vor. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümer eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks beanspruchten erstmals im Jahr 2016 ihre Wohngebäudeversicherung wegen eines Wasserschadens im Kellerbereich. Hintergrund dessen war, dass das Abwasserrohr außerhalb des Gebäudes gebrochen und verstopft war. Dadurch kam es zu einem Rückstau von Abwasser, der auch die an die... Lesen Sie mehr




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