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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Waschanlagentechnik“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 09.09.2018
- 213 C 9522/16 -
Fehlender Hinweis: Waschanlagenbetreiber haftet für Schäden an automatikbetriebenen Fahrzeugen neueren Typs
Betreiber muss auf Pflicht zum Einschalten der Zündung zur Verhinderung der Parksperre am Fahrzeug hinweisen
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass ein Waschanlagenbetreiber, der bei automatikbetriebenen Fahrzeugen neueren Typs nicht darauf hinweist, dass die Zündung zur Verhinderung der Parksperre eingeschaltet sein muss, für den daraus entstandenen Schaden haftet.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls fuhr im Januar 2016 seinen automatikgetriebenen BMW X 3 in die Waschstraße des Beklagten ein. Einen Hinweis darauf, dass bei modernen Fahrzeugen dieser Art für eine sichere Benutzung der Waschstraße das Einschalten der Zündung während des Durchlaufens der Waschstraße erforderlich ist, gab es nicht. Der ausgehängte Hinweis lautete lediglich: "Gang raus, Automatik 'N', Motor abstellen, Nicht lenken, Nicht bremsen". Das Fahrzeug wurde während des Waschvorgangs zwei Mal aus der Schleppkette herausgehoben und rollte so nach rechts aus der Schleppkette heraus, dass es jeweils schräg in der Waschstraße stand.... Lesen Sie mehr
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Landgericht München I, Urteil vom 12.06.2017
- 31 S 2137/17 -
Waschanlagenbetreiber haftet nicht für Beschädigung eines Pkw aufgrund Unvereinbarkeit eines serienmäßigen Bauteils mit Waschanlagentechnik
Waschanlagenbetreiber muss nicht über jede theoretische Gefahr aufgrund Wechselwirkung zwischen Fahrzeug und Waschanlagentechnik aufklären
Ein Waschanlagenbetreiber haftet nicht für die Beschädigung eines Pkw aufgrund der serienmäßigen Ausstattung, wenn er die Unvereinbarkeit der Waschanlagentechnik mit der Serienausstattung des Fahrzeugs nicht kannte oder kennen musste. Er muss auch nicht über jede nur theoretische Gefährdung aufgrund der Wechselwirkung zwischen Fahrzeug und Waschanlagentechnik aufklären. Dies hat das Landgericht München I entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Audi Q5 durch eine Waschanlage beschädigt. Ein Sachverständiger stellte im Nachhinein fest, dass am Fahrzeug serienmäßig eine Stelle existiere, die einen ungestörten Borstenverlauf nicht garantiere. Die Fahrzeughalterin warf dem Waschanlagenbetreiber eine Aufklärungspflichtverletzung vor und erhob daher Klage auf Zahlung von Schadensersatz. Ihrer... Lesen Sie mehr