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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wartelinie“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 28.09.2006
- 14 U 80/06 -
Zur Haftung beim Überfahren einer unterbrochenen Wartelinie
Unterbrochene Wartelinie ist kein verbindliches Gebot im Sinne der Straßenverkehrsordnung
Wer als wartepflichtiger Fahrer eine unterbrochene Wartelinie (Zeichen 341 zu § 42 Abs. 6 Nr. 2 StVO) überfährt, verhält sich nicht verkehrswidrig. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle hervor.
Im Fall wurde ein Autofahrer wegen eines Unfalls auf Schadensersatz verklagt. Ihm wurde u. a. vorgeworfen sich verkehrswidrig verhalten zu haben, weil er als wartepflichtiger Fahrer, die Wartelinie (Zeichen 341 zu § 42 Abs. 6 Nr. 2 StVO) überfahren habe.Die Richter führten hierzu aus, dass das Überfahren einer solchen Wartelinie an sich noch nicht verkehrswidrig sei. Nach dem Verordnungstext zu § 42 Abs. 6 Nr. 2, Zeichen 341 StVO "empfiehlt" die Wartelinie lediglich "dem, der warten muss, hier zu warten". Damit handele es sich um eine vorgezogene, "empfohlene" Wartelinie und noch kein verbindliches Gebot im Sinne der Straßenverkehrsordnung.... Lesen Sie mehr
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