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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Warnblinklicht“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Thüringen, Urteil vom 18.05.2017
- 1 U 622/16 -
Am rechten Fahrbahnrand stehender Lkw mit eingeschaltetem Warnblinklicht darf überholt werden
Kein Vorliegen einer unklaren Verkehrslage
Steht ein Lkw am rechten Fahrbahnrand und ist sein Warnblinklicht eingeschaltet, liegt keine unklare Verkehrslage im Sinne von § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO vor. Der Lkw darf daher überholt werden. Kommt es dabei zu einem Unfall, weil der Lkw plötzlich rückwärts fährt, haftet der Lkw-Fahrer allein. Dies hat das Oberlandesgericht Thüringen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Morgen im Mai 2015 stoppte ein Lkw-Fahrer sein Fahrzeug am rechten Fahrbahnrand und schaltete das Warnblinklicht ein. Sodann setzte er den Rückwärtsgang an und steuerte das Fahrzeug rückwärts. Der Lkw-Fahrer wollte damit das Abbiegen in die links gelegene Straße erleichtern. Jedoch befand sich hinter dem Lkw ein Pkw. Dieser musste aufgrund des Halts des Lkw ebenfalls anhalten. Die Fahrerin des Pkw setzte zu dem Zeitpunkt zum Überholen an, als der Lkw begann, rückwärts zu fahren. Es kam dabei zu einer Kollision, wobei der Pkw beschädigt wurde. Die Pkw-Fahrerin erhob daher Klage auf Zahlung von... Lesen Sie mehr
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