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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wandelschuldverschreibung“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 30.09.2008
- VI R 67/05 -
Arbeitslohn durch Umwandlung einer Anleihe in verbilligte Aktien auch bei späterer Verpflichtung zur Rückübertragung der Aktien
Kein geldwerter Vorteil bei Verzicht des Arbeitgebers auf Rückübertragung von Aktien
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass durch Umwandlung einer vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eingeräumten Wandelschuldverschreibung in Aktien steuerpflichtiger Arbeitslohn zufließt, und zwar unabhängig davon, dass der Arbeitnehmer die Aktien aufgrund einer Sperrfrist nicht veräußern kann oder zur Rückübertragung verpflichtet ist, wenn das Arbeitsverhältnis während der Sperrfrist aufgelöst wird.
Im Streitfall nahm der Kläger als Arbeitnehmer an einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm seines Unternehmens teil. Er erhielt von seinem Arbeitgeber eine bestimmte Anzahl von Wandelschuldverschreibungen, die ihn zum verbilligten Erwerb von Aktien berechtigten. Aufgrund einer Verfallklausel war der Arbeitnehmer für den Fall der Auflösung des Arbeitsverhältnisses zur Rückübertragung bereits gewandelter Aktien verpflichtet.Das Arbeitsverhältnis des Klägers wurde aufgelöst, das Unternehmen verzichtete aber zugunsten des Klägers auf Rückübertragung eines Teils der Aktien. Das Finanzamt nahm den Zufluss des geldwerten Vorteils in dem Zeitpunkt... Lesen Sie mehr
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Bundesfinanzhof, Urteil vom 23.06.2005
- VI R 124/99 -
Arbeitslohn aus Wandelschuldverschreibungen
Zeitpunkt des Verdienstzuflusses
Bei Wandelschuldverschreibungen fließt Arbeitslohn erst in dem Zeitpunkt zu, in dem der Arbeitnehmer das wirtschaftliche Eigentum an den Aktien erhält.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 23. Juni 2005 VI R 124/99 entschieden, dass einem Arbeitnehmer, der nicht handelbare Wandelschuldverschreibungen seines Arbeitgebers erwirbt, ein geldwerter Vorteil erst dann zufließt, wenn ihm nach Ausübung des Wandlungsrechts das wirtschaftliche Eigentum an den Aktien verschafft wird.Der Kläger war Vorstandsvorsitzender einer... Lesen Sie mehr