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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wäschespinne“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 23.12.1999
- 3 W 198/99 -
Aufstellen einer beweglichen Wäschespinne stellt keine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums dar
Wohnungseigentümer haben keinen Anspruch auf Beseitigung
Das Aufstellen einer nicht festen und dauerhaften Wäschespinne im Gemeinschaftsgarten durch einen Wohnungseigentümer stellt keine bauliche Veränderung dar. Die anderen Wohnungseigentümer können daher nicht die Beseitigung verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Wohnungseigentümer ein Sondernutzungsrecht an einer Teilfläche des Gemeinschaftsgartens eingeräumt. Auf dieser Fläche ließ er ein Führungsrohr in die Erde ein, in dem er bei Bedarf eine Wäschespinne aufstellte. Eine Wohnungseigentümerin hielt dies für unzulässig und klagte auf Beseitigung der Wäschespinne.Das Oberlandesgerichts Zweibrücken entschied gegen die Wohnungseigentümerin. Ihr habe kein Anspruch auf Beseitigung der Wäschespinne gemäß § 1004 BGB zugestanden. Denn dies hätte das Vorliegen einer baulichen Veränderung vorausgesetzt (§ 22 Abs. 1 WEG).Die Errichtung... Lesen Sie mehr
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