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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wachdienst“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10.12.2018
- 1 U 25/18 (Hs) -
Vermieter äußert sich nicht zum Übergabetermin: Erlöschen der Rückgabepflicht durch Räumung der Mietsache und Übergabe der Schlüssel an Wachdienst
Mieter hat Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution
Versucht ein Mieter nach Mietvertragsende erfolglos mit dem Vermieter einen Termin zur Übergabe der Mietsache zu vereinbaren, erlöscht seine Rückgabepflicht dadurch, dass er die Mietsache räumt und die Schlüssel dem Wachdienst übergibt. Der Mieter kann dann die Rückzahlung der Mietkaution verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ende Mai 2016 endete das Mietverhältnis über Gewerberäume durch eine ordentliche Kündigung der Mieterin. In der Folgezeit versuchte die Mieterin mehrmals mit der Vermieterin einen Übergabetermin zu vereinbaren. Da dies stets trotz Fristsetzung der Mieterin erfolglos blieb, übergab sie die Schlüssel zur Mietsache dem von der Vermieterin beauftragten Wachdienst und erklärte die Besitzaufgabe. Die Räume hatte die Mieterin schon geräumt. Schließlich musste die Mieterin auf Rückzahlung der Mietkaution in Höhe von ca. 158.000 EUR klagen. Die Vermieterin meinte, eine wirksame Rückgabe der Mietsache liege nicht... Lesen Sie mehr
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Landgericht München I, Urteil vom 17.04.2019
- 14 S 15269/18 -
24-Stunden-Wach- und Sicherheitsdienst einer Wohnanlage mit öffentlichen Park: Umlage der Kosten auf Wohnungsmieter unzulässig
Wach- und Sicherheitsdienst kommt nicht der Mietsache zu Gute
Dient ein 24-Stunden-Wach- und Sicherheitsdienst einer Wohnanlage überwiegend der Überwachung des zur Wohnanlage gehörenden öffentlichen Parks, so kommt der Wach- und Sicherheitsdienst nicht der Mietsache zu Gute. Eine Umlage der Kosten auf die Mieter ist daher unzulässig. Dies hat das Landgericht München I entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags im Jahr 2017 vor dem Amtsgericht München über die Umlegbarkeit von Kosten eines 24-Stunden-Wach- und Sicherheitsdienstes. Laut den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2013 bis 2015 musste der Mieter die anteiligen Kosten übernehmen. Bei der Wohnanlage handelte es sich um ein für jedermann zugängliche parkähnliche... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Beschluss vom 08.07.2019
- 65 S 231/18 -
Umlagefähigkeit von Kosten eines 24-Stunden-Concierge- und Wachdienstes bei Vorliegen einer konkreten praktischen Notwendigkeit
Konkrete Notwendigkeit muss von Vermieter dargelegt werden
Die Kosten eines 24-Stunden-Concierge- und Wachdienstes können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist und eine konkrete praktische Notwendigkeit dazu besteht. Die konkrete Notwendigkeit muss vom Vermieter dargelegt werden. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte sich der Mieter einer Wohnung in Berlin-Neukölln anteilig an den Kosten eines 24-Stunden-Wach- und Schließdienstes beteiligen. Der Mieter hielt die Kostenumlage für unzulässig, da seiner Meinung nach keine Notwendigkeit für einen Sicherheitsbedienst bestanden habe. Nach dem Mietvertrag durften "Kosten Sicherheitsdienst" als sonstige Betriebskosten... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 05.04.2005
- VIII ZR 78/04 -
Betriebskosten - Mieter müssen nicht immer einen Concierge bezahlen
BGH zur den Voraussetzungen der Kostenübernahme für einen Pförtner durch die Mieter
Ob die Kosten für einen Concierge- oder Pförtnerdienst in einem Wohngebäude als Betriebskosten auf die Mieter umlagefähig sind, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles. Wenn die Notwendigkeit nicht klar belegt wird, kommt keine Umlage der Kosten in Betracht. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.
Im Fall wehrten sich die Bewohner einer großen Wohnanlage mit 239 Einheiten dagegen, die Kosten für einen Pförtner anteilig zu übernehmen. Ein solcher Aufwand sei gar nicht notwendig. Man sei bisher auch gut ohne Concierge zurecht gekommen. Dagegen berief sich der Hauseigentümer auf das Sicherheitsbedürfnis der vielen älteren Menschen der Wohnanlage.Der Bundesgerichtshof... Lesen Sie mehr
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