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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „vor Ort gebuchter Ausflug“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.06.2007
- X ZR 61/06 -
BGH: Reiseveranstalter haftet auch für extra gebuchte Zusatzausflüge
Ein Reiseveranstalter haftet auch für einen am Urlaubsort vermittelten Zusatzausflug, wenn er ihn in Werbezetteln als Eigenleistung anpreist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Die drei Kläger buchten bei dem beklagten Reiseveranstalter eine Pauschalreise in den ägyptischen Badeort Hurghada. Die im Reiseprospekt enthaltene Werbung für Ausflugsmöglichkeiten enthielt Klauseln, wonach die Ausflüge für den Reiseveranstalter Fremdleistungen seien und er diese lediglich vermittele. In der am Reiseort ausgehändigten Begrüßungsmappe des Reiseveranstalters befand sich ein Werbezettel für eine Ausflugsfahrt nach Kairo, der oben das Firmenzeichen des Reiseveranstalters enthielt, darunter eine Beschreibung des Ausflugs, sodann den in größerer Schrift und in Großbuchstaben gedruckten Hinweis "NUR BEI IHREM E.-REISELEITER BUCHBAR" und... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2005
- 12 U 129/05 -
Rippenbruch bei Massage im türkischen Bad
Reiseveranstalter haftet nicht
Der Reiseveranstalter ist nicht für Rippenbrüche verantwortlich, die ein Pauschalurlauber bei einer Massage erleidet. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Im Fall hatte ein Pauschalurlauber in der Türkei an einem vom Veranstalter organisierten Ausflug teilgenommen. Dabei wurde ein türkisches Bad besucht. Im Verlauf einer Massage brach der Masseur dem Urlauber eine Rippe. Eine vom Urlauber gegen den Reiseveranstalter erhobene Klage auf Schadensersatz wies das Oberlandesgericht Düsseldorf ab.Das Gericht führte aus, dass... Lesen Sie mehr