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Mittwoch, 24. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Vollzeitbetreuung“ veröffentlicht wurden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 14.07.2020
- VIII 27/18 -

Pflegegelder für die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung verhaltens­auffälliger Kinder und Jugendlicher können steuerfrei sein

Über den Regelsätzen liegendes Pflegegeld steht Steuerfreiheit nicht entgegen

Pflegegeld, das aus öffentlichen Mitteln der Jugendhilfe für eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung verhaltens­auffälliger Kinder bzw. Jugendlicher erbracht wird, kann beim Betreuer gem. § 3 Nr. 11 EStG zu steuerfreien Bezügen führen, wenn jeweils nur ein Kind bzw. ein Jugendlicher zeitlich unbefristet in den Haushalt des Betreuers aufgenommen und dort umfassend betreut wird. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) unter Hinweis auf die Vergleichbarkeit mit den Fällen einer Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger, ein ausgebildeter Erzieher, hatte in den Streitjahren 2012 und 2013 verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche in seinen Haushalt aufgenommen und dort intensiv sozialpädagogisch betreut. Er nahm immer nur ein Kind bzw. einen Jugendlichen bei sich auf. Für diese "Vollzeitbetreuung" erhielt er auf der Grundlage jederzeit kündbarer vertraglicher Vereinbarungen aus öffentlichen Mitteln monatlich zwischen 3.000 € und 3.600 €. Finanzamt und Finanzgericht meinten, der Kläger habe erwerbsmäßig Pflegeleistungen erbracht. Das Pflegegeld sei nicht wie bei einer Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII gemäß § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei.... Lesen Sie mehr