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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Volkshochschule“ veröffentlicht wurden

Bundessozialgericht, Urteil vom 24.04.2018
- B 4 AS 19/17 R -

BSG: Jobcenter kann zur Kostenübernahme einer Lernförderung zur Behebung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche eines Schülers verpflichtet sein

Lernschwäche muss nicht nur kurzzeitigen und ver­setzungs­gefährdenden vorliegen

Liegt bei einem Schüler eine diagnostizierte Lese-Rechtschreib-Schwäche vor, so kann das Jobcenter verpflichtet sein, die Kosten eines Volks­hoch­schul­kurses zur Behebung der Lese-Rechtschreib-Schwäche als Leistung zur Lernförderung zu übernehmen. Die Lernförderung setzt nicht voraus, dass eine nur kurzzeitige und ver­setzungs­gefährdende Lernschwäche vorliegt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­sozial­gerichts hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall litt ein Schüler auf einer Gemeinschaftsschule unter einer Lese-Rechtschreib-Schwäche. Sowohl der Schüler als auch seine Mutter bezogen ALG-II-Leistungen. In der Zeit von April 2012 bis Juli 2014 nahm der Schüler an einem Unterricht zur Lese- und Rechtschreibförderung an einer Volkshochschule teil. Der Unterricht dauerte einmal in der Woche 90 Minuten und kostete 56 bis 89 Euro pro Monat. Die Mutter des Schülers beantragte die Übernahme der Kosten durch das Jobcenter. Dieses lehnte aber die Kostenübernahme ab. Es begründete dies zum einen damit, dass aufgrund eines Notenschutzes der Schüler für Rechtschreibleistungen... Lesen Sie mehr

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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.04.2019
- 10 Sa 2076/18 -

Yogakurs kann Bildungsurlaub rechtfertigen

Veranstaltung muss entweder der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung dienen

Ein Yogakurs kann unter bestimmten Voraussetzungen Bildungsurlaub rechtfertigen. Das hat das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg entschieden und einen Anspruch eines Arbeitnehmers auf Bildungsurlaub für einen von der Volkshochschule angebotenen fünftägigen Kurs "Yoga I - erfolgreich und entspannt im Beruf mit Yoga und Meditation" bejaht.

Zur Begründung führte das Landesarbeitsgericht aus, dass der Kurs die Voraussetzungen gemäß § 1 Berliner Bildungsurlaubsgesetz erfülle. Es reiche aus, dass eine Veranstaltung entweder der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung diene. Der Begriff der beruflichen Weiterbildung sei nach der Gesetzesbegründung weit zu verstehen. Hiernach solle unter anderem Anpassungsfähigkeit... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Gießen, Beschluss vom 25.07.2016
- S 18 SO 93/16 ER -

Nebenberufliche Lehrtätigkeit eines Volkshochschul-Dozenten kann steuerbefreit sein

Privilegierung der Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit im Bereich der Unterrichtung an einer Volkshochschule

Das Sozialgericht Gießen hat entschieden, dass ein Dozent an einer Volkshochschule Ausbilder im Sinne von § 3 Nr. 26 EStG sein kann und seine Einnahmen aus der nebenberuflichen Tätigkeit bis zu einer Höhe von 2.400 Euro steuerfrei sind.

Der 1946 geborene Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens bezog aufgrund seiner geringen Regelaltersrente in Höhe von 363,96 Euro seit Januar 2012 ergänzende Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII von dem Antragsgegner. Im Rahmen des Weiterbewilligungsverfahrens erhielt der Antragsgegner, ein Landkreis, Kenntnis davon, dass der Antragsteller durchschnittlich 194,61 Euro... Lesen Sie mehr

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Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.04.2016
- L 6 AS 303/15 -

Hartz IV-Empfänger hat Anspruch auf Kostenübernahme für VHS-Kurs-Schulbedarf zur Vorbereitung auf Realschulabschluss

Anspruch auf Übernahme der Schulgebühren besteht nicht

Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") können Kosten für Schulbedarf auch für einen auf die Vorbereitung für den Erwerb des Haupt­schul­abschlusses gerichteten Kurs der Volkshochschule geltend machen. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.

Um das menschenwürdige Existenzminimum von schulpflichtigen Kindern sicherzustellen, hat der Gesetzgeber für diesen Personenkreis neben den Regelbedarfen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - besondere Bedarfe für Bildung und Teilhabe eingeführt. Diese umfassen auch die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wie z.B. Schulranzen, Schulsportzeug,... Lesen Sie mehr



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