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Amtsgericht Wedding, Urteil vom 04.11.2014
- 7 C 159/14 -
Kein Recht zur Mietminderung aufgrund verwitterten Außenanstrichs der Fenster
Keine Einschränkung des Mietgebrauchs oder Vorliegens eines optischen Mangels
Dem Mieter einer Wohnung steht regelmäßig kein Minderungsrecht zu, wenn der Außenanstrich des Fensters verwittert ist. Darin liegt weder eine Einschränkung des Mietgebrauchs, noch liegt ein optischer Mangel vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Wedding hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hielt die Mieterin einer Wohnung eine Mietminderung von 5 % für gerechtfertigt, da der Außenanstrich der Fenster verwittert war. Die Vermieterin sah dies jedoch anders, so dass der Fall vor Gericht kam.Das Amtsgericht Wedding entschied gegen die Mieterin. Ihr habe kein Recht zur Mietminderung nach § 536 BGB wegen des verwitterten Außenanstrichs der Fenster zugestanden.Nach Auffassung des Amtsgerichts sei der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung durch die verwitterten Fenster nicht gehindert worden. Soweit die Mieterin anführte, dass es zu einer erschwerten Reinigung der... Lesen Sie mehr
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