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Mittwoch, 17. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „verwildert“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.10.2004
- I-10 U 70/04 -

Ohne besondere vertragliche Vereinbarungen sind Mieter nur zu einfachen Gartenpflegemaßnahmen verpflichtet

Rasen mähen, Unkraut jäten und das Entfernen von Laub zählen zu den üblichen Pflichten des Mieters

Die vom Mieter auszuführenden Gartenpflegemaßnahmen dürfen keine besonderen Fachkenntnisse des Mieters oder einen besonderen Zeit- und Kostenaufwand erfordern. So zählen alle darüber hinausgehenden Arbeiten zur Instandhaltungspflicht des Vermieters. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

Die Beklagten im vorliegenden Fall waren Mieter eines Einfamilienhauses. Nachdem der Vermieter den Mietvertrag gekündigt hatte, machte er Schadensersatzansprüche geltend, die ihm durch die Widerherrichtung des bei der Übergabe angeblich total verwilderten Gartens entstanden waren. Nach Meinung der Vermieter hätten die Beklagten die Gartenpflege übernommen und seien somit verpflichtet gewesen, diesen während der Mietdauer in einem gepflegten Zustand zu halten und in diesem Zustand auch zurückzugeben. Dies sei vorliegend jedoch nicht geschehen.Das Oberlandesgericht sah keine Anspruchsgrundlage des Vermieters auf Schadensersatz gemäß... Lesen Sie mehr

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Hessischer Verwaltungsgerichtshof Kassel, Urteil vom 01.09.2011
- 8 A 396/10 -

Hessischer VGH zum Einfangen und Töten von verwilderten Tauben

In großen Populationen auftreten Stadttauben sind als Schädlinge im tierschutzrechtlichen Sinne einzustufen

Verwilderte Stadttauben können durchaus Gefahren und große Schäden verursachen, insbesondere wenn sie in großen Schwärmen auftreten. Solche Gefahren können auch die menschliche Gesundheit betreffen, etwa durch eine Verbreitung von Parasiten und von im Kot der Tiere zahlreich enthaltender gesundheitsschädlicher Keime. Aufgrund dieser Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs muss daher über einen bisher abgelehnten Antrag eines Jägers und Falkners auf Erteilung einer Erlaubnis zum Einfangen und Töten von verwilderten Tauben der Landrat des Landkreises Limburg-Weilburg erneut entscheiden.

Im hier zugrunde liegenden Fall hat der Kläger, ein Falkner und Jäger, eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz beantragt, um so genannte verwilderte Stadttauben im Auftrag von Grundstückseigentümern mittels eines von ihm entwickelten so genannten Fangschlags einfangen zu dürfen. Anschließend sollen die Tauben getötet und an Greifvögel verfüttert werden. Die zuständige Veterinärbehörde,... Lesen Sie mehr




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