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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verwandtschaftsverhältnisse“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 27.03.2016
- 4 UF 175/16 -

OLG zu den Voraussetzungen bei einer Volladoption bei Erwachsenen

Interessen der Eltern ebenfalls zu berücksichtigen

Die Adoption eines Minderjährigen führt grundsätzlich dazu, dass das adoptiere Kind mit seiner Ursprungsfamilie nicht mehr verwandt ist. Die alten Bande werden gekappt (sog. Volladoption). Bei einer "einfachen" Adoption eines Volljährigen bleiben die alten Familienbande rechtlich bestehen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber auch bei der Adoption eines Volljährigen die Volladoption ausgesprochen werden. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.

Im hier zu entscheidenden Fall wollte sich eine 21-jährige Oldenburgerin von dem früheren Lebensgefährten ihrer Mutter adoptieren lassen. Die junge Frau hatte gemeinsam mit ihrer Mutter und deren Lebensgefährten von ihrem 15. bis zu ihrem 19. Lebensjahr in einem Haushalt gelebt. Die Beziehung der Mutter zu dem Mann war dann auseinandergegangen. Der Lebensgefährte und die 21-Jährige beriefen sich auf § 1772 BGB. Danach kann die Volladoption eines Erwachsenen dann ausgesprochen werden, wenn er bereits als Kind in der Familie des Adoptionswilligen gelebt hat und sich tatsächlich ein Eltern-Kind-Verhältnis entwickelt hat.Das Oberlandesgericht... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamm, Entscheidung vom 13.05.2015
- 3 UF 9/14 -

OLG Hamm zum Adoptionsrecht bei nicht miteinander verheirateten und nicht verpartnerten Lebensgefährten

Keine Stiefkindadoption

Bei unverheirateten und nicht in einer Lebenspartnerschaft lebenden Lebensgefährten kann der Mann die Kinder der Frau nicht so adoptieren, dass die Kinder gemeinschaftliche Kinder der beiden Lebensgefährten werden. Rechtlich möglich ist nur eine Adoption durch den Mann, bei der das Verwandtschaftsverhältnis der Kinder zu der Frau erlischt. Das folgt aus dem im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Adoptionsrecht und kann von den Gerichten nicht im Wege der Rechtsanwendung "korrigiert" werden. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm nunmehr in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

Im vorliegenden Fall ist die antragstellende Frau Mutter zweier in den Jahren 2000 und 2004 geborener Söhne. Nach dem Tode des Vaters ging die Antragstellerin eine Lebenspartnerschaft mit dem antragstellenden Mann ein. Den Antrag der Frau und des Mannes, die Adoption beider Kinder durch den neuen Lebenspartner mit der Maßgabe auszusprechen, dass die Kinder gemeinschaftliche Kinder beider... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.11.2013
- II R 38/12 -

BFH zu den Voraussetzungen für anfallende Grunderwerbsteuer bei Grundstücks­schenkungen

Anfallen der Grunderwerbsteuer für Wert des Wohnrechts hängt von familiärem Verhältnis des Schenkers zum Beschenkten ab

Der Bundesfinanzhof hat sich mit den Folgen befasst, die sich für die Schenkungsteuer und die Grunderwerbsteuer ergeben, wenn der Eigentümer ein Grundstück verschenkt und sich dabei ein Wohnrecht auf Lebenszeit an dem Grundstück vorbehält. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der Wert des Wohnrechts, der unter bestimmten Voraussetzungen der Grunderwerbsteuer unterliegt, höher sein kann als der Wert des Wohnrechts, der bei der Berechnung der Schenkungsteuer abgezogen wurde.

Bei der Bemessung der Schenkungsteuer ist der Wert des Wohnrechts vom gesondert festgestellten Grundstückswert abzuziehen. Insoweit vermindert sich die festzusetzende Schenkungsteuer. Der Wert des Wohnrechts hängt dabei vom Jahreswert des Wohnrechts und der statistischen Lebenserwartung des Schenkers ab. Der Jahreswert des Wohnrechts wiederum wird gesetzlich begrenzt auf höchstens den... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 12.10.2011
- 21 UF 0581/11 -

Adoption führt zum vollständigen Erlöschen der Verwandtschaftsverhältnisse

Umgangsrecht zwischen Geschwistern erlischt

Wird eines von zwei leiblichen minderjährigen Geschwistern adoptiert, erlischt das wechselseitige Umgangsrecht gemäß § 1685 Abs. 1 BGB. Ein Umgangsrecht ergibt sich auch nicht aus einer Anwendung von § 1685 Abs. 2 BGB noch aus der möglichen Gefährdung des Wohls des nicht adoptierten Geschwisters gemäß § 1666 Abs. 4 BGB. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall ging es um das Umgangsrecht des leiblichen Bruders mit seiner Schwester, nachdem diese adoptiert wurde. Zum Zeitpunkt der Trennung waren der Bruder acht und die Schwester sechs Jahre alt. Sie lebten abgesehen von zwei Monaten nur etwa ein Jahr mit der Mutter als Familie zusammen. Ein Umgang zwischen den Geschwistern fand seit der Adoption nicht statt.... Lesen Sie mehr




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