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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „verwaltungsinterne Stellungnahme“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 15.03.2007
- 6 K 736/06 -
Keine Gebühr für verwaltungsinterne Stellungnahme
Stellungnahme ist keine gebührenpflichtige öffentliche Leistung
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat entschieden, dass für bloße verwaltungsinterne Stellungnahmen keine Gebühr erhoben werden darf.
Die Stadt Singen hatte das Landratsamt Konstanz um eine gesetzlich vorgeschriebene Stellungnahme gebeten, weil sie als Baugenehmigungsbehörde über einen Bauantrag eines privaten Bauherrn zu entscheiden hatte. Hierfür erhob das Landratsamt von der Stadt eine Gebühr von 156,00 EUR, da die Stellungnahme eine gebührenpflichtige öffentliche Leistung darstelle.Das Gericht gab der Klage der Stadt gegen das Landratsamt statt. Gebühren könnten nach § 2 des Landesgebührengesetzes nur für „öffentliche Leistungen“ erhoben werden. Die Stellungnahme stelle aber keine öffentliche Leistung dar. Darunter fielen nur Handlungen mit Außenwirkung. Gegen... Lesen Sie mehr