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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Verwaltungsgericht Köln“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 20.03.2024
- 14 K 6556/20 -

Teilweise rechtswidrig: Bundesrepublik Deutschland muss LKW-Maut teilweise zurück zahlen

Kosten der Verkehrspolizei durften nicht mit einberechnet werden

Die Erhebung von LKW-Maut war im Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis zum 27. Oktober 2020 jedenfalls rechtswidrig, soweit in die Berechnung der Mautsätze Kosten für die Verkehrspolizei eingestellt wurden. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und die Bundesrepublik Deutschland zur Rückerstattung von Mautgebühren und zur Verzinsung des Erstattungsbetrags verpflichtet.

Die Klägerin selbst hatte von der Bundesrepublik Deutschland die Rückerstattung der gezahlten LKW-Maut in Höhe des Anteils der Verkehrspolizeikosten plus Verzinsung (nur) für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 27. Oktober 2020 verlangt. Der nach einem ablehnenden Bescheid erhobenen Klage gab das Gericht nun statt.Zur Begründung hat es ausgeführt: Die Kosten der Verkehrspolizei durften wegen Vorgaben der EU-Wegekostenrichtlinie nicht in die Berechnung der Mautsätze eingestellt werden. Die entsprechenden Erwägungen des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Oberverwaltungsgerichts in Münster, die dies für den Zeitraum 2010-2011... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 15.03.2024
- 1 L 2288/23 -

Erste Entscheidung der BNetzA über Entgelte für den Zugang zu einem öffentlich geförderten Glasfasernetz rechtswidrig

Eilantrag von Vodafone erfolgreich

Die erste Entscheidung der Bundesnetzagentur über Entgelte, die ein Unternehmen von einem Mitbewerber für den Zugang zu seinem öffentlich geförderten Glasfasernetz erheben darf, ist rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit einem Eilantrag der Vodafone GmbH stattgegeben.

Betreiber öffentlich geförderter Glasfasernetze müssen anderen Telekommunikationsunternehmen Zugang zu diesem Netz gewähren. Durch diese Verpflichtung soll der Wettbewerb auf dem Endkundenmarkt gefördert werden. Einigen sich beide Unternehmen nicht über die vertraglichen Bedingungen des Zugangs, legt die Bundesnetzagentur diese auf Antrag in einem Streitbeilegungsverfahren fest. Einer... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 01.03.2024
- 21 L 2013/22 -

Wettbewerber erhalten vorerst Zugang zu Kabelkanälen der Telekom

Interessenabwägung "fällt zu Lasten der Telekom aus",

Die Deutsche Telekom GmbH ist vorläufig verpflichtet, ihren Wettbewerbern Zugang zu ihren gesamten Kabelkanalanlagen, Masten und Trägersystemen zu eröffnen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln mit Eilbeschluss entschieden.

Die Telekom war schon länger verpflichtet, anderen Wettbewerbern den Zugang zu ihren Teilnehmeranschlussleitungen zu eröffnen. Diese auch als "TAL" bezeichneten Leitungen binden Endkunden an die "letzte Meile" des Netzes der Telekom an. Mit Beschluss vom 21. Juli 2022 erlegte die Bundesnetzagentur der Telekom zusätzlich auf, ihren Wettbewerbern ab dem 1. Januar 2024 den Zugang zu ihren... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 05.02.2024
- 13 L 1124/23 -

Verfassungsschutz darf AfD-Jugendorganisation Junge Alternative als gesichert extremistische Bestrebung einstufen

Einstufung der Jungen Alternative als „gesichert extremistische Bestrebung“ ist rechtens

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Junge Alternative (JA) als gesichert extremistische Bestrebung einstufen und behandeln. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit entschieden und damit auf der Grundlage einer summarischen Prüfung einen Antrag der AfD und ihrer Jugendorganisation auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt.

Im Jahr 2019 hatte das BfV die JA als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft. Eine dagegen gerichtete Klage wies das Verwaltungsgericht (VG) Köln mit Urteil vom 08.03.2022 ab. Im April 2023 teilte das BfV mit, die Verdachtsfallbeobachtung habe ergeben, dass sich die Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zur Gewissheit verdichtet... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 17.11.2023
- 1 K 3664/21 -

Bundesnetzagentur darf bei Bußgeldverfahren keine Unternehmensnamen in Pressemitteilung nennen

Verbreitung der Pressemitteilung stellt Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit der Klägerin dar

Die Bundesnetzagentur darf keine Pressemitteilung veröffentlichen, in der sie unter namentlicher Nennung des betroffenen Unternehmens über den Erlass eines Bußgeldbescheides unterrichtet. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.

Die Klägerin betreibt Telemarketing. Wegen des Verdachts unerlaubter Telefonwerbung leitete die Bundesnetzagentur ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Klägerin ein und erließ Ende 2020 einen Bußgeldbescheid. Der Bußgeldbescheid ist noch nicht rechtskräftig. Kurze Zeit später veröffentlichte die Bundesnetzagentur eine Pressemitteilung, in der sie über die verhängte Geldbuße und... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 09.11.2023
- 13 K 6963/22 und 13 K 93/23 -

Verteidigungs­ministerium zur Herausgabe von Unterlagen zu Hubschrauberflug und Truppenbesuch von Christine Lambrecht verpflichtet

Ministerium zur Herausgabe bislang zurückgehaltener Informationen verpflichtet

Das Bundesministerium der Verteidigung ist zur Herausgabe von Informationen zu Hubschrauberflug und Truppenbesuch der ehemaligen Verteidigungs­ministerin Christine Lambrecht 2022 verpflichtet. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Herauszugeben sind unter anderem Unterlagen zum Programm des Truppenbesuchs, Berechnungen der Flugbereitschaft, Dienstvorschriften der Bundeswehr hinsichtlich der Nutzung von Luftfahrzeugen sowie diverse Unterlagen des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr.

Am 13. April 2022 besuchte die damalige Bundesverteidigungsministerin unter anderem in Begleitung ihres Sohnes per Hubschrauber eine Bundeswehreinheit in Bramstedtlund; von dort aus fuhr sie am nächsten Tag mit dem Auto in den Urlaub nach Sylt. Für ihre Recherchen begehrten zwei Journalisten in der Folge umfassenden Informationszugang zu den beim Verteidigungsministerium im Zusammenhang... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 06.11.2023
- 23 M 53/23 -

Vergleich wirksam, aber nicht vollstreckbar: VG lehnt Zwangsgeldandrohung gegen Möbelhaus Segmüller ab

Keine Vollstreckung mangels Vollstreckungstitel

Im Streit um die Größe eines Möbelhauses der Firma Segmüller in Pulheim hat das Verwaltungsgericht Köln einen Vollstreckungs­antrag der Stadt Leverkusen abgelehnt. Ein zwischen der Stadt und Segmüller geschlossener Vergleich zur Begrenzung der Verkaufsfläche sei wirksam, aber nicht vollstreckbar, heißt es in einem Beschluss.

Die Firma Segmüller betreibt das Möbelhaus seit 2017. Gegen die damalige Baugenehmigung, die eine Verkaufsfläche von rund 54.000 Quadratmetern zuließ, klagten die Städte Leverkusen und Bergheim vor dem Verwaltungsgericht Köln. Sie hielten den Einzelhandel in ihren Städten für gefährdet. Die gesetzliche Verpflichtung, die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen, sei... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 05.10.2023
- 13 L 1907/23 -

Eilantrag der AfD zur befürchteten Einstufung als "gesichert extremistische Bestrebung" abgelehnt

AfD scheitert erneut gegen Verfassungsschutz

Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Eilantrag der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz abgelehnt, der auf die Unterlassung der Einstufung und Bekanntgabe als "gesichert extremistische Bestrebung" gerichtet war. Aus den jüngsten Aussagen des Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz zur AfD ergäben sich keine Anhaltspunkte für eine solche "Hochstufung" vom Verdachtsfall zur "gesichert extremistischen Bestrebung".

In den vergangenen Monaten äußerte sich der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz bei verschiedenen Anlässen zur AfD, etwa bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts im Juni 2023 und im Zusammenhang mit der Europawahlversammlung der AfD im Juli und August 2023. Die AfD-Bundespartei beantragte daraufhin beim Oberverwaltungsgericht NRW - wegen des dort anhängigen Berufungsverfahrens... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 02.08.2023
- 18 L 823/23 -

Ausweisung einer neuen Fußgängerzone - Keine Beschränkung des Verkehrs ohne qualifizierte Gefährdungslage

Fußgängerzone "Deutzer Freiheit" in Köln voraussichtlich rechtswidrig

Die Ausweisung einer Fußgängerzone in der Straße "Deutzer Freiheit" und die damit verbundene weitgehende Sperrung der Straße für den Kraftfahrzeug­verkehr ist voraussichtlich rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.

Bereits im Juni 2022 hatte die Stadt Köln Teile der Straße "Deutzer Freiheit" als Fußgängerzone ausgewiesen. Diese Entscheidung ging zurück auf einen Bürgerantrag der Bürgerinitiative "Deutzer (Auto)Freiheit" aus dem Jahr 2019 und auf einen Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt aus Dezember 2021. Danach sollte durch den ursprünglich für 12 Monate angesetzten Verkehrsversuch getestet... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 24.07.2023
- 20 L 835/23 und 20 L 836/23 -

Mitglieder der "Ülkücü"-Bewegung ("Graue Wölfe") waffenrechtlich unzuverlässig

Mitgliedschaft in "Ülkücü"-Bewegung zur Annahme der Unzuverlässigkeit im waffenrechtlichen Sinn ausreichend

Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis von Mitgliedern der "Ülkücü"-Bewegung ("Graue Wölfe") ist aller Voraussicht nach rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit die Eilanträge von zwei Mitgliedern eines Ortsvereins der Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e.V. (ADÜTDF) abgelehnt.

Zwei Mitgliedern eines Ortsvereins der Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e.V. (ADÜTDF) hatten sich im Eilverfahren gegen die Widerrufe gewehrt. Die ADÜTDF ist der größte "Ülkücü"-Dachverband in Deutschland. Ihm gehören hierzulande rund 160 lokale Vereine an, in denen etwa 7.000 Mitglieder organisiert sind.Aus Sicht des Gerichts... Lesen Sie mehr