wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 23. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Vertrauensfrage“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 25.04.2016
- 6 K 3718/15.TR -

Fehlende Vertrauensbasis begründet Beendigung eines Promotions-Betreuungsverhältnisses

Kein Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz

Der Betreuer eines Promotionsvorhabens ist zur Auflösung des Betreuungsverhältnisses berechtigt, wenn die Vertrauensbasis zum Doktoranden zerstört ist. Das Betreuungsverhältnis, das eine enge Zusammenarbeit zwischen Doktorvater und Promovend erfordere, könne nur auf einer Vertrauensbasis gedeihen. Daher sei der Betreuer eines Promotionsvorhabens zur Auflösung des Betreuungsverhältnisses berechtigt, wenn die Vertrauensbasis zum Doktoranden zerstört sei. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier hervor.

Im vorliegenden Fall sei die Klägerin in der Vergangenheit abgemahnt worden, weil sie getroffene Arbeitsanweisungen nicht befolgt, sondern eigenmächtig darüber hinausgehende Arbeiten durchgeführt bzw. andere vereinbarte Arbeiten nicht durchgeführt und ihrem Betreuer experimentell ermittelte Daten über einen Zeitraum von Wochen nicht zur Verfügung gestellt habe.Aus diesem Grunde sei auch das bestehende befristete Arbeitsverhältnis als wissenschaftliche Hilfskraft schließlich beendet worden. An dem Angebot, die Promotion der Klägerin als Erstbetreuer zu begleiten, habe der Betreuer jedoch trotz Abmahnung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 20.08.2014
- 7 U 1876/13 -

Vorfahrtsverstoß: OLG Dresden zur Haftungsverteilung beim Vertrauen auf ein Blinklicht

Neben dem Blinken muss zusätzliche Vertrauensgrundlage geschaffen werden

Nach Abwägung der wechselseitigen Verursachungs- und Verschuldens­beiträge hat derjenige, dem ein Vorfahrtsverstoß zur Last fällt, gegenüber demjenigen, dem ein missverständliches Verhalten vorzuwerfen ist, die Hauptverantwortung an dem Unfall. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.

Im vorliegenden Rechtsstreit hatte ein grundsätzlich wartepflichtiger Verkehrsteilnehmer auf das Blinklicht des Vorfahrtberechtigten vertraut und war auf die Vorfahrtstraße eingebogen. Beim Einbiegen in die vorfahrtberechtigte Straße kam es zum Zusammenstoß mit dem blinkenden Fahrzeug.In Übereinstimmung mit der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung geht auch... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.02.2012
- 11 Sa 611/11 -

Griff in die Kasse: Arbeitgeber kann Angestellte nach unerlaubter Geldentnahme aus der Bargeldkasse fristlos kündigen

Bei schwerwiegenden Verstößen des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten ist eine Abmahnung grundsätzlich entbehrlich

Ist das für ein Arbeitsverhältnis notwendige Vertrauen aufgrund eines Fehlverhaltens des Arbeitnehmers auf Dauer zerstört, so ist die außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber gerechtfertigt. In der Unterschlagung größerer Summen Bargeld ist in jedem Fall eine schwerwiegende Pflichtverletzung zu sehen, die die Fortführung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber unmöglich macht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor.

Im vorliegenden Fall klagte eine Arbeitnehmerin gegen die außerordentliche Kündigung durch ihren Arbeitgeber, nachdem ihr der Diebstahl von mehreren tausend Euro Bargeld aus der Kasse der Betriebstankstelle zur Last gelegt wurde. Die Klägerin arbeitete als kaufmännische Angestellte für ein Speditionsunternehmen, wo sie für die Buchhaltung zuständig war. Zu ihren Aufgaben zählte auch... Lesen Sie mehr

Werbung

Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.07.2011
- 17 Sa 153/11 -

Fristlose Kündigung nach privater Diensthandynutzung

Unerlaubte private Nutzung eines Diensthandys rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung

Wer sein Diensthandy für private Gespräche nutzt, obwohl diese vom Arbeitgeber nicht gestattet wurden, kann fristlos gekündigt werden. Eine vorherige Abmahnung ist dabei nicht zwingend erforderlich. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hessen hervor.

Ein Hubwagenfahrer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.000 Euro nutze sein ihm für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestelltes Handy privat im Urlaub und verursachte damit Kosten in Höhe von 560 Euro. Der Arbeitgeber sprach ihm daraufhin die fristlose Kündigung aus.Das Unternehmen hatte seinen Mitarbeitern Handys zur Ausübung ihrer Tätigkeit zur Verfügung gestellt.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 17.05.2011
- 1 L 219/11.MZ -

VG Mainz: Verlust waffen­rechtlicher Erlaubnis und Jagdschein bei wein­rechtlicher Straftat

Waffenrechtliche Erlaubnis und Jagdschein kann als Folge von Straftaten ohne Bezug zu Waffen oder Gewalt entzogen werden

Ein Waffen- und Jagdscheinbesitzer, der wegen einer weinrechtlichen Straftat verurteilt worden ist, muss damit rechnen, dass ihm mit sofortiger Wirkung seine waffenrechtlichen Erlaubnisse für die Waffen widerrufen und sein Jagdschein für ungültig erklärt wird. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden.

Im vorliegenden Fall ist der Antragsteller Sportschütze und besaß seit vielen Jahren eine waffenrechtliche Erlaubnis und einen Jagdschein. Im Jahre 2009 wurde er wegen vorsätzlicher Verstöße gegen weinrechtliche Vorschriften (Inverkehrbringen von Erzeugnissen mit irreführender Bezeichnung) zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Nachdem die Kreisverwaltung Mainz-Bingen hiervon... Lesen Sie mehr

Werbung

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 28.09.2010
- 2 K 339/10.KO -

Mittagessen nicht bezahlt - Entlassung eines Soldaten wegen 2,70 Euro ungerechtfertigt

Militärische Ordnung und Ansehen der Bundeswehr durch Fehlverhalten des Soldaten nicht ernstlich gefährdet

Die Entlassung eines Soldaten wegen eines nicht bezahlten Mittagessens ist weder aus Gründen der militärischen Ordnung noch wegen des Ansehens der Bundeswehr gerechtfertigt. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist ein Zeitsoldat im Dienstgrad eines Hauptgefreiten. Die Bundeswehr warf ihm vor, in der Truppenküche der Klotzbergkaserne ein Mittagessen im Wert von 2,70 Euro nicht bezahlt zu haben. Sie hat ihn deshalb fristlos entlassen. Er habe das Vertrauen des Dienstherrn missbraucht. Zudem bestehe Nachahmungsgefahr. Der Kläger legte gegen die Entlassung... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23.08.2005
- 2 BvE 5/05 -

Bundestagswahl 2005: Bundesverfassungsgericht verwirft Klage der "Familien-Partei" und der ÖDP

Klage der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS und der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp) gegen Bundestagsauflösung und Unterschriftenquorum ohne Erfolg

Die Organklage der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS (unter Beitritt der ödp), die sich gegen die Entscheidung des Bundespräsidenten, den 15. Deutschen Bundestag aufzulösen, sowie gegen Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes über die Beibringung von Unterstützungsunterschriften richtet, ist vom Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts als unzulässig verworfen worden.

Durch eine etwaige verfassungswidrige Auflösung des Parlaments könne die Antragstellerin nicht in eigenen Rechten verletzt werden, denn Art. 68 GG diene nicht dem Schutz der im Parlament nicht vertretenen Parteien, sondern sei darauf angelegt, zu politischer Stabilität im Verhältnis von Bundeskanzler und Bundestag beizutragen. Durch die Norm sei nicht bezweckt, den im Deutschen Bundestag... Lesen Sie mehr